· 2008
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 17 Punkte, Universität Bayreuth, Veranstaltung: Zivilrechtlich-rechtsvergleichendes Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Derzeit stehen in der BRD für jedes zur Adoption vorgemerkte Kind etwa 11 Adoptionsbewerber bereit. Die gesteigerte Nachfrage nach adoptierbaren Kindern bei kinderlosen Ehepaaren aus wirtschaftlich entwickelten Ländern hat zu einer Polarisierung der transnationalen Adoptionsvermittlung in Entwicklungsländer als Herkunfts- und Industrienationen als Aufnahmeländer geführt. Die vorliegende Arbeit behandelt diese, in den vergangenen Jahrzehnten zu einem außerordentlich komplexen und differenzierten Phänomen gewordene Thematik mit all ihren kulturellen, soziologischen und rechtlichen Aspekten. Weil viele der Herkunftsstaaten (so auch Brasilien) „ihre Kinder“ erst ausreisen lassen, wenn bereits ein rechtswirksamer Adoptionsbeschluss vorliegt, rückte dabei die Frage, inwieweit solche ausländischen Adoptionsbeschlüsse bzw. die immer seltener gewordenen Adoptionsverträge in Deutschland anzuerkennen sind und v.a. welche Wirkungen diese haben, in den Mittelpunkt der Problematik grenzüberschreitender Adoptionen.
· 2008
Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht nur bei sog. Familien-GmbHs, sondern bei nahezu jeder personalistisch strukturierten GmbH besteht ein enormes Interesse daran, den Kreis der möglichen Unternehmensnachfolger auch für die Zukunft festzulegen. Dem steht jedoch der Grundsatz der freien Vererblichkeit von Geschäftsanteilen gem. §15 GmbHG entgegen. Aufgabe der Vertragsgestaltung ist es daher, im Wege von Nachfolgeklauseln dem Bedürfnis nach einer Nachfolgesteuerung insoweit Rechnung zu tragen als hierdurch zwar nicht die freie Vererblichkeit ausgeschlossen werden kann, jedoch solche Verfügungen von Todes wegen, die der ursprünglichen zwischen den Gesellschaftern gesellschaftsvertraglich vereinbarten Nachfolgebestimmung widersprechen, nachträglich „korrigiert“ werden. Gegenstand dieser Arbeit ist die in der Praxis sehr beliebte „Abtretungsverpflichtung als Gestaltungsmöglichkeit bei der erbrechtlichen Nachfolge in einen GmbH-Anteil“, wobei „Abtretungsverpflichtung“ hier weit i.S.v. Abtretungsklausel verstanden wird. Ausgangspunkt wird die Darstellung der gesetzlichen Rechtslage beim Tod eines GmbH-Gesellschafters sein. Im Anschluss soll untersucht werden, inwieweit sich aus dem Spannungsfeld zwischen freier Vererblichkeit und den Interessen der Beteiligten ein Bedarf nach gesellschaftsvertraglichen Regelungen ergibt. Da die Abtretungsverpflichtung nur eines der möglichen Gestaltungsinstrumente zur Nachfolgesteuerung ist, soll vor deren Darstellung mit all ihren Variationen in der gebotenen Kürze noch ein Überblick über die sonstigen Gestaltungsinstrumente gegeben werden, um im Anschluss eine Kombinationsempfehlung entwickeln zu können. Im hierauf folgenden Kapitel wird erörtert, wie eine Abtretungsklausel möglichst zweckmäßig zu gestalten ist. Auch die Entgeltproblematik soll in diesem Zusammenhang behandelt werden. Im Anschluss erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage nach der Anwendbarkeit des §2301 BGB auf minder- bzw. unentgeltliche Abtretungsklauseln; also danach, ob auf die Klausel Erbrecht anzuwenden ist. Zum Abschluss werden die steuerrechtlichen Konsequenzen der Verwendung von Abtretungsklauseln zu klären sein und eine Bewertung der Zweckmäßigkeit aus steuerlicher Sicht erfolgen.
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· 2017
This study, commissioned by the European Parliament’s Policy Department for Citizens’ Rights and Constitutional Affairs at the request of the European Parliament Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs (LIBE Committee), presents an overview of the legal and policy framework in the EU and 10 select EU Member States on persons suspected of terrorism-related crimes. The study analyses how Member States define suspects of terrorism-related crimes, what measures are available to state authorities to prevent and investigate such crimes and how information on suspects of terrorism-related crimes is exchanged between Member States. The comparative analysis between the 10 Member States subject to this study, in combination with the examination of relevant EU policy and legislation, leads to the development of key conclusions and recommendations.
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