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· 2005
Banken und Versicherungen unterstehen einer Aufsicht durch die EBK bzw. das BPV. Zwischen diesen Aufsichtsbehörden bestehen z.T. grosse Unterschiede. Mit dem Inkrafttreten der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes am 1. Januar 2006 findet aber in einigen Bereichen eine gewisse Annäherung der Aufsichtsbehörden statt. Nichtsdestotrotz geriet diese isolierte Aufsicht je durch die Versicherungs- und die Bankenaufsicht mit dem Zusammenwachsen der Finanzmärkte an ihre Grenzen. Deutlich wurde dies mit der Entstehung von Konglomeraten, d.h. Bank- und Versicherungsgesellschaften unter einem Dach. Dabei gerieten die tradierten Aufsichtsinstrumente an ihre Grenzen. Diese Arbeit zeigt einige Spannungsfelder auf, die aus dieser Entwicklung entstanden, gibt aber auch Lösungsvorschläge und erläutert die Konsequenzen für die Banken- und Versicherungsaufsicht. Die VAG-Revision trägt insb. dieser Entwicklung Rechnung und führt auch zu einer Anpassung des BankG. Trotzdem wird eine weitere Entwicklung der Aufsichtsordnung angestrebt, nämlich hin zu einer Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, die sowohl die Banken- als auch die Versicherungsaufsicht unter einem Dach zusammenfasst und als Organisationsgesetz ausgestaltet ist. Eine schematische Übersicht rundet die Darstellung der verschiedenen Aufsichtsbehörden ab.
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