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In a globalized world, criminal law cases with cross-border elements have become a common phenomenon. The citizen is thus confronted with the criminal law of several States. Due to different criminal policies, some of these might regard the citizen's conduct as punishable, while others regard it as unpunishable. It could also happen that criminal proceedings are initiated in different States at the same time. This study analyzes whether conflicts of jurisdiction between national criminal laws can be avoided or rather settled at an earlier stage by harmonizing the national criminal law and thus.
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· 2022
Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege.
· 2007
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Stuttgart, 17 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Dies ist wohl die einzige Arbeit, die sich zum Thema Heuschrecken im Mittelalter finden lässt, es gibt außer dieser Arbeit nichts. Grundlage sind fast ausschließlich Chroniken und Annalen. , Abstract: Das Hauptziel dieser Arbeit ist es die Frage zu beantworten, ob Heuschreckeneinfälle im Mittelalter als Plage oder vielleicht sogar als Prodigium gesehen wurden. Die Forschung bietet zu dieser Frage noch keine zusammenhängende Antwort, lediglich Fritz Curschmann und Rüdiger Glaser erwähnen das Auftreten von Heuschreckenschwärmen in ihren Darstellungen kurz, ohne dabei jedoch auf die oben genannte Frage einzugehen, deshalb bin ich bei der Arbeit auf Quellen, die aus Chroniken und Annalen bestehen, angewiesen. Es scheint unter anderem durch die schwierige Quellenlage und den zeitlichen Abstand zwischen den beiden ausgewählten Heuschreckeneinfällen sinnvoll diese getrennt zu betrachten. Ich werde meinen Betrachtungen einen kurzen Abriss über die Entwicklung und das Leben der Heuschrecken allgemein voranstellen, da ich mir erhoffe daraus etwas mehr Verständnis für die berichteten Ereignisse zu gewinnen. Ferner werde ich zeigen wie Heuschrecken als Plage und als Prodigium in der Bibel dargestellt werden und Kriterien entwickeln, die eine Beantwortung der eingangs gestellten Frage zulassen, sodass ich nach meinen Betrachtungen im Schlussteil eine möglichst klare Beantwortung der Frage erreiche. Wie Heuschrecken als Prodigium behandelt wurden, werde ich meiner Betrachtung der Bibel direkt hintanstellen, da ich nur eine Quelle fand, die diesen Zusammenhang einigermaßen deutlich formulierte, die Autobiographie Karls IV.
· 2005
English summary: The author examines the constitutional and legal framework for the use of personal data which has been obtained for other purposes in the course of administrative proceedings, such as for example the prosecution of criminal offenders, and vice versa with respect to personal data which has been obtained in criminal proceedings. There are different standards for obtaining information in criminal proceedings and in the administrative procedure of economic supervision. If there are no impediments to the flow of information from one procedure to the other, the danger is that the standards for obtaining information and the concept of protection which these embody will be circumvented. Based on a comparison between the structure of criminal proceedings and the administrative procedure, Martin Bose shows how constitutionally guaranteed basic and procedural rights of the individual restrict state intervention to obtain and process personal data. He also examines the existing laws which permit the use of information from both procedures in respect to their compatibility with the constitution. German description: Die Informationserhebung folgt im Strafverfahren einerseits und im Verwaltungsverfahren der Wirtschaftsaufsicht andererseits unterschiedlichen normativen Vorgaben. Bei einem ungehinderten Informationsfluss von einem Verfahren in das andere besteht die Gefahr, dass die Vorgaben fur die Informationserhebung und das darin verkorperte Schutzkonzept unterlaufen werden. Auf der Grundlage eines Strukturvergleichs zwischen Strafverfahren und Verwaltungsverfahren arbeitet Martin Bose die Grenzen heraus, die staatlichen Eingriffen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch die verfassungsrechtlich garantierten Grund- und Verfahrensrechte des Einzelnen gesetzt sind. Weiter werden die bestehenden gesetzlichen Befugnisse zur verfahrensubergreifenden Verwendung von Informationen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung uberpruft. Dabei zeigt sich insbesondere bei der Untersuchung des Schweigerechts im Strafverfahren, dass die gesetzlichen Regelungen zum Teil gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben verstossen; zum Teil kann dieses Ergebnis allerdings durch eine verfassungskonforme Auslegung vermieden werden.
· 2011
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Note: 2,0, Universität Stuttgart (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Heidegger "Sein und Zeit", Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Einleitung In dieser Arbeit soll der Wahrheitsbegriff Heideggers dargestellt werde. Die Hauptpunkte der Untersuchung sollen die §§43 "Dasein, Weltlichkeit und Realität" und 44 "Dasein, Erschlossenheit und Wahrheit" sein. Um diese Paragraphen durchdringen zu können ist es aber nötig einige vorgängige Paragraphen aus "Sein und Zeit" näher zu beleuchten. Denn Heidegger entwickelt in diesen das Fundament seiner Untersuchung zur Wahrheit. Das Verständnis der zu untersuchenden Abschnitte hängt so stark mit den vorgängig untersuchten Begrifflichkeiten zusammen, dass dieses Vorgehen unbedingt angezeigt ist. So werden nacheinander die Paragraphen zwölf "Die Vorzeichnung des In-der-Welt-seins aus der Orientierung am In-Sein als solchem", dreizehn "Die Exemplifizierung des In-Seins an einem fundiertem Modus. Das Welterkennen.", §27 "Das alltägliche Selbstsein und das Man", §29 "Das Da-sein als Befindlichkeit", §31. "Das Da-sein als Verstehen", §32. "Verstehen und Auslegung", §33. "Die Aussage als abkünftiger Modus der Auslegung" §34. "Da-sein und Rede. Die Sprache", §35. "Das Gerede", §36. "Die Neugier", §37. "Die Zweideutigkeit", §38. "Das Verfallen und die Geworfenheit", §41. "Das Sein des Daseins als Sorge" dargestellt. Die Grundbegriffe, 'In-der-Welt-sein', 'Befindlichkeit', 'Verstehen', 'Auslegung' und 'Aussage' scheinen zunächst nicht erklärungsbedürftig, jedoch erhalten sie in der heideggerschen Verwendung andere Konnotationen und Bedeutungen, die den Leser zu einer näheren Betrachtung 'zwingen'. Ebenso verhält es sich mit den uneigentlichen Seinsweisen dem 'Gerede', der 'Neugier' und der 'Zweideutigkeit'. Wenn diese erste Aufgabe abgeschlossen ist, kann mit der Darstellung der Paragraphen §43 "Dasein, Weltlichkeit und Realität" und §44. "Dasein
· 2009
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Philosophie - Sonstiges, Note: 3,0, Universität Hohenheim (Institut für Kulturwissenschaften), Veranstaltung: Glaube und Vernunft in den monotheistischen Weltreligionen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Hausarbeit ist eine Untersuchung des Buches „Die Schwelle der Hoffnung überschreiten“ von Johannes Paul II. unter Verwendung der Kapitel „Der Papst ‚Ärgernis und Mysterium’“,„Jesus-Gott: ein übertriebener Anspruch?“, „Hat nur Rom Recht?“, „Auf der Suche nach der verlorenen Einheit“, „Warum getrennt?“, „Wozu Glauben?“, „Jedes Leben muss verteidigt werden“ Dabei muss man auf die Themen Vernunft als Begriff und den Begriff der Wahrheit zu sprechen kommen, da Johannes Paul II. anscheinend andere Dinge darunter versteht als ein Atheist oder Andersgläubiger. Des Weiteren drängen sich die Themen Glauben und Abtreibung auf.