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· 2017
Dieses Übungsbuch soll den Studierenden für strafrechtliche Übungen, Abschlussklausuren, Hausarbeiten und Examensklausuren ein kompakter Wegbegleiter sein. In der Neuauflage schließen sich den ausführlichen Erläuterungen zur Methodik der Fallbearbeitung 21 vollständig überarbeitete bzw. neue Fälle mit Musterlösungen, Übersichten, Tipps und Hinweisen an. Das Lehrbuch enthält einen zusätzlichen Abschnitt zur strafprozessualen Zusatzfrage.
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Das Lehrbuch führt systematisch in die Probleme der einzelnen Delikte des Besonderen Teils des StGB ein. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem Schutzumfang der einzelnen Rechtsgüter und der verschiedenen Angriffsformen. Die Gewichtung der Ausführungen orientiert sich an der Bedeutung der einzelnen Deliktsgruppen für die Ausbildung und die Praxis. In der Neuauflage ist der von Harro Otto, Bayreuth, begründete Grundkurs erstmals von Nikolaus Bosch, Bayreuth, bearbeitet worden. Ziel des Grundkurses ist es, den Leser auf wesentliche Probleme und ihre Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen, in die selbstständige Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Problemen einzuüben und Wege zur weiteren Vertiefung aufzuzeigen.
dieses Übungsbuch soll den Studierenden sowohl für Übungen, Abschlussklausuren und Hausarbeiten als auch für Examensklausuren ein kompakter Wegbegleiter sein. In die Neuauflage wurden vierzehn neue Klausuren aufgenommen sowie die wenigen fortgeführten Übungsfälle vollständig überarbeitet und ergänzt. Neu hinzugekommen ist auch ein eigener Abschnitt zur strafprozessualen Zusatzfrage. Die beiden ersten Teile zur Methodik der Fallbearbeitung, dem "Wie" der Falllösung einschließlich der dafür erforderlichen Aufbauschemas sowie der in Hausarbeiten zu beachtenden Besonderheiten sind erweitert und um zahlreiche Beispiele angereichert worden. Die übersichtlich gestalteten Musterlösungen der achtzehn Klausuren sind durch eigenständige Übersichten, Tipps zur Erstellung von Lösungsskizzen, Hinweise zur Problemvertiefung und eine Sammlung der zur Lösung erforderlichen Definitionen ergänzt. Die Klausuren wurden in Übungen, Zwischenprüfungen und Examensklausurenkursen gestellt und später auch erneut in Fallrepetitorien erprobt. Es werden die wichtigsten Themengebiete abgedeckt, und meist wird Kernwissen des Strafrechts bei der Lösung der Klausuren gefordert. Natürlich sind aktuelle Entwicklungen, etwa beim Begriff des gefährlichen Werkzeugs und der Raubqualifikationen, durchweg berücksichtigt worden. Die Probleme werden aber in ungewohnter Form mit eher gehobenem Schwierigkeitsgrad präsentiert, um die Bearbeiter tatsächlich in eine klausurtypische Situation zu versetzen, in der meist kein Abspulen des Standardfalls nach "Schema F" gefordert ist. Dadurch soll vor allem das erforderliche Problembewusstsein gefördert, Mut zur eigenständigen Argumentation angeregt und Sicherheit für die Klausursituation vermittelt werden.
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