No image available
No image available
· 2014
Durch die Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebung als Kompetenzart aus der Verfassung entfernt und die ihr unterstellte Raumordnung in die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 1 GG überführt. Als Ausgleich wurde ein Abweichungsvorbehalt zugunsten der Länder eingefügt. Die Untersuchung befasst sich mit den geltenden Regelungskompetenzen der Länder für die Raumordnung. Dazu wird der Einfluss der Föderalismusreform auf Inhalt und Reichweite des Kompetenztitels Raumordnung erörtert. Schwerpunkt ist die originär konkurrierende Gesetzgebung zugunsten der Länder in Abgrenzung zur Ko.
No image available
No image available
· 2025