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  • Book cover of Formmängel und ihre Sanktionen
    Helmut Heiss

     · 1999

    English summary: Section 125 of the BGB (German Civil Code) declares contracts that lack legally required formalities to be void. In this work, the author shows that voidness is neither required by the very nature of formal rules nor is it necessary in order to enforce such provisions. Voidness is described as relative in the sense that only the protected party may plead lack of formality. Referring to substantial compliance theories found in the Anglo-American legal systems, the author argues that minor non-compliances with formal requirements must not necessarily be sanctioned. Further exceptions are made on the grounds of estoppel. German description: Vertrage sind nichtig, wenn sie den gesetzlichen Formerfordernissen nicht entsprechen. Diese generelle Nichtigkeitssanktion des 125 BGB nimmt Helmut Heiss als Ausgangspunkt seiner Untersuchung. Mit Blick auf auslandische Privatrechte und das europaisierte Vertragsrecht zeigt er, dass die Nichtigkeit als Sanktion fur Formverfehlungen weder definitionsgemass vorgegeben noch zur effektiven Formdurchsetzung erforderlich ist. In letzter Zeit treten alternative Sanktionsmechanismen deutlich in Erscheinung. Dabei begunstigen Entwicklungen im europaischen Vertragsrecht diese Ablosung der Formnichtigkeit durch andere Sanktionen. Die Nichtigkeit selbst wird durch verschiedene Rechtsinsitute begrenzt und teilweise sogar durchbrochen. Helmut Heiss analysiert und entwickelt die Aufrechterhaltung des Geschaftsrests wie auch die Umdeutung nichtiger Vertrage unter Berucksichtigung von Formvorschriften. Er erortert die Durchbrechungen der Nichtigkeit anhand des 242 BGB sowie des Rechtsinstituts der culpa in contrahendo . Zwei Zentralthesen ruckt er dabei in den Vordergrund: Die Heilungsinstitute werden als Ausdruck des Vertrauensschutzes erkannt und sollen einen Wertungsmassstab liefern, der auch in Fallen der Durchbrechung der Nichtigkeit durch 242 fruchtbar gemacht werden kann. Auch die Haftung fur nichtige Willenserklarungen wird dem Institut des Vertrauensschutzes zugeordnet. Dadurch begrundet Helmut Heiss eine erweiterte Anwendbarkeit von culpa-in-contrahendo-Erwagungen bei formnichtigen Vertragen.

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  • Book cover of Karlsruher Forum 2014: Anlegerschutz durch Haftung nach deutschem und europäischem Kapitalmarktrecht

    Der Anlegerschutz ist schon lange ein Thema, dem es an Aufmerksamkeit nicht fehlt. Einen nachhaltigen Schub an Aufmerksamkeit hat es durch die Finanzkrise von 2008 erfahren. Seitdem ist das rechtliche Material zum Anlegerschutzrecht enorm angewachsen und kaum noch übersehbar. Die am 21. Februar 2014 auf dem Karlsruher Forum gehaltenen Vorträge enthalten eine wesentliche Bereicherung der Diskussion des Anlegerschutzrechts. Katja Langenbucher gliedert ihre Ausführungen in zwei Teile, von denen der erste die schutzbedürftigen Anleger abgrenzt und insbesondere „Anlegerleitbilder“ vorstellt. In dem sehr viel umfangreicheren zweiten Teil kommt sie dann zur umfassenden Erörterung des Anlegerschutzes durch Haftung. Diese Erörterung vollzieht sie in drei Schritten unter den Überschriften: „Chancen und Herausforderungen der Gewähr von Anlegerschutz durch Haftung“; „Instrumente der Gewähr von Anlegerschutz durch Haftung“; und schließlich „Konkurrenz: Anlegerschutz durch aufsichtsbehördlichen Eingriff“. Helmut Heiss stellt den im Programm der Karlsruher Foren traditionell vorgesehenen versicherungsrechtlichen Vortrag unter den mit einem Fragezeichen endenden Titel „Anlegerschutz bei Versicherungsprodukten“. Die Schwerpunkte seiner Untersuchung beschreiben deren zwei Hauptüberschriften. Die erste lautet: „PRIP-VO: ́Basisinformationsblatt` für Versicherungsanlageprodukte“; und die zweite „IDD: MiFID2-Wohlverhaltensregeln für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler?“.

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  • Book cover of Versicherungsvertragsgesetz

    Bei dem vorliegenden Werk handelt es sich um den ersten österreichischen Kommentar zum Versicherungsvertragsgesetz. Das Buch schließt eine Lücke, weil seit dem Inkrafttreten des neuen deutschen VVG im Jahr 2007 nicht mehr so wie bisher auf deutsche Literatur zurückgegriffen werden kann. Als Autoren konnten die Herausgeber Attila Fenyves und Martin Schauer führende Experten des österreichischen Versicherungsvertrags aus Wissenschaft und Praxis gewinnen. Sie erläutern die Bestimmungen des VersVG praxisorientiert und mit wissenschaftlicher Fundierung unter Auswertung von Rechtsprechung und Lehre. Zielgruppe des Werks sind Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklerbüros, mit Fragen des Versicherungsvertragsrechts befasste Rechtsanwälte und Richter sowie andere Versicherungspraktiker.

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    Helmut Heiss

     · 2013

    In 2008, the German legislature enacted a completely revised Insurance Contract Act, in which a new rule of proportionality replaced the former all-or-nothing principle for questions of liability. This article outlines the reasons for this shift and the impact of the rule of proportionality on insurers and policyholders. It also addresses the criticisms raised regarding the new system as well as some of the technical problems arising in its application, for example, with regard to placement of the burden of proof. This is followed by a short discussion of the rule as it is traditionally applied in Switzerland and as it is adopted in the Principles of European Insurance Contract Law (PEICL).

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