· 2013
Die strenge und stetig zunehmende Regulierung des Kapitalmarkts stellt Compliance-Verantwortliche in kapitalmarktorientierten Unternehmen immer wieder vor große Herausforderungen. Das Handbuch bereitet das Kapitalmarktrecht verständlich und praxisfreundlich auf und bietet eine Hilfe beim Aufbau bzw. der Effektivierung eines Compliance-Systems im Unternehmen. Der Aufbau folgt dem Adressatenkreis: Emittenten, Banken und Finanzdienstleister. So erhält der Praktiker Zugang zu den für ihn maßgeblichen Themenkreisen. Die Autoren zeigen die enge Verzahnung des materiellen Kapitalmarktrechts mit dem Strafrecht. Fast alle Ge- oder Verbote in den Kapitalmarktgesetzen werden mit einer Geldbuße oder gar Geld- und Freiheitsstrafe geahndet. Die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte des Kapitalmarktrechts werden daher in einem eigenen Teil ausführlich und abschließend erläutert. Das Handbuch verbindet so die kapitalmarktrechtliche Compliance mit der Criminal Compliance.
· 2018
Die zum 3.1.2018 in Kraft getretenen Änderungen durch die EU-Richtlinie MIFID II – umgesetzt durch das 2. FiMaNoG – und die begleitende EU-Verordnung MIFIR bringen nach Marktmissbrauchsverordnung und dem 1. FiMaNoG erneut erhebliche regulatorische Änderungen im Wertpapier- und Kapitalmarktrecht. Diese und weitere Änderungen bei Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Datenschutz stellen Verantwortliche in kapitalmarktorientierten Unternehmen vor große Herausforderungen. Das Handbuch zeigt die Lösung – topaktuell, auf dem neuesten Stand. Die Autoren bereiten das Kapitalmarktrecht verständlich und praxisfreundlich auf und bieten eine Hilfe beim Aufbau bzw. der Effektivierung eines Compliance-Systems im Unternehmen. Der Aufbau folgt dem Adressatenkreis: Emittenten, Banken und Finanzdienstleister. So erhält der Praktiker einen leichten Zugang zu den für ihn maßgeblichen Themenkreisen. Fast alle Ge- oder Verbote in den Kapitalmarktgesetzen werden mit einem Bußgeld oder Geld- bzw. Freiheitsstrafe sanktioniert. Deshalb erläutern die Verfasser die straf- und bußgeldrechtlichen Aspekte des Kapitalmarktrechts in einem eigenen Teil ausführlich und abschließend. Das Handbuch verbindet so die kapitalmarktrechtliche Compliance mit der Criminal Compliance.
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· 2018
Die Autoren untersuchen die Straflosigkeit der ""Selbstgeldwäsche"" in Deutschland. Von Selbstgeldwäsche spricht man, wenn jemand die Erträge aus seiner eigenen Vortat verbirgt, ihre Herkunft verschleiert oder eine sonstige Geldwäschehandlung daran vornimmt. Er wäscht sozusagen selbst, ohne Unterstützung durch weitere Personen. Bislang ist die Selbstgeldwäsche nach 261 Abs. 9 Satz 2 StGB straflos. Allerdings gibt es Überlegungen - angestoßen durch die Financial Actions Task Force -, in Deutschland die Selbstgeldwäsche unter Strafe zu stellen. Die Autoren analysieren daher, ob das deutsc.
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