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· 2021
Der Autor unterzieht die Rechtsinstitute der Tarifeinheit und Tarifkonkurrenz unter Einschluß ihrer historischen Entwicklung einer umfassenden und kritischen Untersuchung. In deren Zentrum stehen ein Ausbau der Grundsätze über die Lösung von Tarifkonkurrenzen und eine Widerlegung der Lehre von der Tarifeinheit im Betrieb, die das Bundesarbeitsgericht als Kollisionsregel für Tarifpluralität versteht.Nach einer Präzisierung der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis entwickelt Matthias Jacobs differenzierte Lösungswege für die Tarifkonkurrenz, die die Eigenarten der verschiedenen Fallgruppen berücksichtigen und das überkommene Spezialitätsprinzip durch eine normzweckorientierte Wertungsvielfalt ersetzen. Bei der Tarifeinheit im Betrieb, deren Bedeutung für die Festlegung der Tarifzuständigkeit und des tarifvertraglichen Geltungsbereichs ebenfalls kritisch beleuchtet wird, arbeitet der Autor erst die erforderlichen Rechtsfortbildungsmaßstäbe heraus, denen die Judikatur des Bundesarbeitsgerichts, wie anschließend belegt wird, nicht genügt. Jacobs entwirft abschließend neue grundrechtsmethodische Prüfungsmaßstäbe für die Koalitionsfreiheit, die an die Stelle der vom Bundesverfassungsgericht verabschiedeten Kernbereichslehre treten, und zeigt auf, daß die Tarifeinheit im Betrieb gegen verschiedene Schutzrichtungen des Art. 9 Abs. 3 GG verstößt.
· 2005
English summary: Matthias Jacobs examines the admissibility requirements of an action for a declaratory judgment in civil proceedings and their historical and teleological basis. He reveals the weaknesses in the traditional dogmatics, reappraises the action for a declaratory judgment's loss of substance in substantive law and attempts to outline and delimit the legal protection area in Section 256 Paragraph 1 of the Code of Civil Procedures more precisely than before by connecting it to substantive law. The break with the procedural interpretation of the action for a declaratory judgment opens the way for a recollection of the definitional element of the legal relationship and a discharge of the interest in an action for a declaratory judgment. German description: Matthias Jacobs untersucht die Zulassigkeitsvoraussetzungen der zivilprozessualen Feststellungsklage und ihre historischen und teleologischen Grundlagen. Die Tatbestandsmerkmale des 256 Abs. 1 ZPO - das Rechtsverhaltnis und das rechtliche Interesse - werden heute allzu grosszugig interpretiert. Man bedient sich ihrer oft nur noch als Leerformeln; die Ergebnisse werden statt dessen von Billigkeitserwagungen oder prozessokonomischen Uberlegungen getragen. Die damit verbundene Ausweitung der Rechtsschutzzone der Feststellungsklage ist durch einen Bedeutungsverlust des Rechtsverhaltnisses sowie eine Flucht in das Feststellungsinteresse gekennzeichnet. Viele Feststellungsurteile rucken damit in die Nahe von Rechtsgutachten, fur die Gerichte nicht zustandig sind. Der Autor legt die Schwachpunkte der uberkommenen Dogmatik offen, arbeitet den materiellrechtlichen Substanzverlust der Feststellungsklage auf und versucht, die Rechtsschutzzone des 256 Abs. 1 ZPO durch eine Ruckbindung an das materielle Recht scharfer als bislang zu konturieren und einzugrenzen. Der Abschied von der prozessualen Deutung der Feststellungsklage macht den Weg frei zu einer Ruckbesinnung auf das Tatbestandsmerkmal des Rechtsverhaltnisses und einer Entlastung des Feststellungsinteresses.
Band 10 des "Stein-Jonas" widmet sich zwei Materien des Zivilprozessrechts, die nicht in der ZPO geregelt sind: dem Europaischen Zivilprozessrecht und dem Gerichtsverfassungsgesetz. Die EuGVVO (Brussel I-VO) ist das Herzstuck des Europaischen Zivilprozessrechts. Als Nachfolgerin des Brusseler Ubereinkommens von 1968 steht sie im Fokus von weit uber 100 Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofs, mit denen Grundfragen des europaischen Verfahrensrechts geklart wurden. Gerhard Wagner und Paul Oberhammer verfolgen in ihrer Kommentierung einerseits das Ziel, die Regelungen der VO und das auf ihrer Grundlage entstandene Richterrecht in den Kontext des deutschen Zivilprozessrechts zu integrieren, sind andererseits aber gleichzeitig darum bemuht, die Sachfragen des Europaischen Zivilprozessrechts aus einer gemeineuropaischen Perspektive zu behandeln. Die Entscheidungen des EuGH werden dabei einer kritischen Analyse unterzogen und auf ihre Folgen fur das Verhalten der Parteien und ihrer Anwalte abgeklopft. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist das Kernstuck der Gerichtsverfassung. Es regelt vor allem den organisatorischen Aufbau und die Zustandigkeit der ordentlichen Gerichte und konkretisiert daruber hinaus wesentliche rechtsstaatliche Grundsatze. Es pragt damit die gesamte Tatigkeit der Gerichte. Die vorliegende Kommentierung der Vorschriften des GVG zur Zivilgerichtsbarkeit durch Matthias Jacobs umfasst nicht nur die Regelungen zur Einrichtung und zum Aufbau der ordentlichen Gerichte, zu ihrer Zustandigkeit, ihrer personellen Zusammensetzung und ihrer Tatigkeit, sondern erlautert auch die den einzelnen Bestimmungen zugrunde liegenden tragenden Prinzipien der Gerichtsverfassung. Rechtsprechung und Schrifttum sind umfassend verarbeitet. Der Band gibt den Gesetzesstand im Herbst 2010 wieder.
Der Kommentar bietet eine wissenschaftlich fundierte Anleitung für alle Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen, Aufsichtsratsmitglieder, Unternehmensleiter, Wahlvorstände, Gewerkschaftsvertreter, Anteilseigner und Arbeitnehmer. Übersichtlichkeit, praxisnahe Argumentation und eine verständliche Sprache zeichnen das Werk aus. Ziel der Autoren ist es, die schwierige Dialektik des Mitbestimmungsgesetzes zwischen Parität der Gruppen im Aufsichtsrat und Übergewicht der Anteilseignerseite auszuleuchten und auf ein gesichertes rechtliches Fundament zu stellen. Die Neuauflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung.
Die auf 10 Bande angelegte 22. Auflage bringt den Stein/Jonas auf den neuesten Stand. Fur das europaische Zivilprozessrecht ist ein eigener Band vorgesehen. Pro Jahr sollen zwei Bande erscheinen, die bei Erscheinen jeweils auf dem neuesten Gesetzes-, Literatur- und Rechtsprechungsstand sind. Neben der Zivilrechtsreform 2002 wurde fur Band 9 vor allem die Neuregelung des Schiedverfahrens berucksichtigt.
Mit der 23. Auflage des ersten Bandes werden die 1-77 ZPO auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. In der Einleitung gibt Wolfgang Brehm unter dem Titel "Zivilprozessrecht und Zivilprozess" eine Einfuhrung in das Zivilprozessrecht. Die Kommentierungen zu den 1-37 stammen von Herbert Roth, die Kommentierung zu den 38-40 sowie zu den 59-63 stammen, wie schon bei der Vorauflage, aus der Feder von Reinhard Bork. Die 50-58 und 64-77 sind erstmals von Florian Jacoby bearbeitet worden. Die Auflage erscheint in 12 Banden und wird nur geschlossen abgegeben.
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