· 2003
Thorsten Kingreen arbeitet die Grundstrukturen des Sozialstaatsprinzips auf der Folie des im Begriff Sozialstaat angelegten Gegenubers von Staat und Gesellschaft heraus. Auf dieser Grundlage entwickelt er mit dem Solidarprinzip eine spezifische Steuerungsfunktion des Staates im Bereich der Sozialversicherung, um dann am Beispiel des deutschen Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung den Einfluss des europaischen Gemeinschaftsrechts zu untersuchen. Dabei wird das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes als Bestandteil eines aus europaischer und mitgliedstaatlichen Verfassungen bestehenden Verfassungsverbundes verstanden - ein Konzept, welches das traditionell dichotomische Denken zwischen mitgliedstaatlichem Sozialrecht und europaischem Wirtschaftsrecht uberwinden und zu einer sinnvollen Abstimmung zwischen Grundfreiheiten und Kartellrecht auf der einen sowie dem auf dem Solidarprinzip beruhenden Recht der gesetzlichen Krankenversicherung auf der anderen Seite beitragen mochte.
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· 2017
Die Novelle des Hochschulgesetzes, ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts, das von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt, Leitidee ist das Postulat größerer Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie, seinerzeit eine zentrale Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird, muss die Zukunft zeigen. Für die Rechtsanwender gilt es nun, den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen, für die Wissenschaft, die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt: 1. Kapitel: Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen, II. Rechtsgrundlagen, III. Staatskirchenrechtliche Grundlagen; IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung). 2. Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium; II. Prüfungen und akademische Grade; III. Forschung; IV. Evaluation von Forschung und Lehre; V. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs; VI. Wissenschaftliche Weiterbildung; VII. Kooperation und Internationalisierung; VIII. Wissens- und Technologietransfer; IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen). 3. Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe; II. Hochschulpersonal; III. Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen 5. Kapitel: Fachhochschulen 6. Kapitel: Nichtstaatliche Hochschulen 7. Kapitel: Hochschulmedizin 8. Kapitel: Hochschulfinanzierung/Rechnungswesen: I. Grundzüge, II. Einnahmen/Ausgaben, III. Rechnungslegung/Rechnungsprüfung 9. Kapitel: Hochschulaufsicht 10. Kapitel: Studentenwerk
· 2023
Die Anfängerhausarbeit im Staatsrecht ist ein Baustein für die Leistungsnachweise der Zwischenprüfung an nahezu allen juristischen Fakultäten. Häufig kommt diese in Gestalt einer Ferienhausarbeit am Ende des 2./3. Semesters auf die Anfänger im Staatsrecht zu. Die wissenschaftliche Arbeitsweise, ein stringenter Lösungsweg mit Stellungnahme zu allen im Sachverhalt aufgeworfenen Problemen und schließlich die formale Abfassung der Arbeit bedeutet für Studienanfängerinnen und -anfänger absolutes Neuland. Dieses Anleitungsbuch liefert einen auf die Probleme zu Studienbeginn zugeschnittenen Leitfaden zur Herangehensweise und formalen Bearbeitung einer Hausarbeit und zehn nachvollziehbar und mustergültig gelöste Fälle. Das Werk bietet also kompaktes Prüfungstraining aus einem Guss. Es ist inhaltlich eng verzahnt mit den Schwerpunkte-Lehrbüchern von Kingreen/Poscher, Grundrechte. Staatsrecht II, und Degenhart, Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht. Für die Neuauflage wurden sämtliche Kapitel und Hausarbeiten überarbeitet und aktualisiert. Hinzugekommen ist eine Fallbearbeitung zu grundrechtlichen Fragen einer Impfpflicht. Das Kapitel "Gestaltungsrichtlinien" behandelt vertiefter als zuvor die an Bedeutung gewinnenden Online-Quellen (einschließlich Blogs). Den Leserinnen und Lesern ist ein gewinnbringender Fundus an Prüfungs- und Lehrerfahrung weiterhin sicher!
Das bewährte Konzept: In nun schon 30. Auflage lehrt der Band die Grundrechte in der Breite und Tiefe, in der sie Gegenstand der Ersten Juristischen Prüfung sind. Alle für die Falllösung in Ausbildung und Prüfung wichtigen Themen der allgemeinen Grundrechtslehren, sämtliche Grundrechte sowie die Verfassungsbeschwerde als das einschlägige Verfahrensrecht werden anhand von Fällen behandelt. Aktuelle Entwicklungen wie die wachsende Bedeutung der überstaatlichen Grundrechte und die grundrechtliche Schutzfunktion sind ebenfalls eingehend dargestellt. Im Aufbau folgen die Ausführungen sowie die Lösungen der Eingangsfälle einem einheitlichen Aufbauschema, das dem Klausurentraining dient. Die Neuauflage beinhaltet - wie bereits in der Vorauflage - auch das ebook des Grundrechtsklassikers: Dieses enthält den vollständigen Text des Buches direkt verlinkt mit einschlägigen Gesetzestexten und nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für die Grundrechtsauslegung wegweisenden Entscheidungen des BVerfG. Der Leser gelangt so mit einem Klick aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Normen und Urteilen. Das Autorenteam hat das Lehrbuch entsprechend der Entwicklung von Grundrechtsrechtsprechung und -literatur eingehend überarbeitet und auf den Stand von Juni 2014 gebracht.
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Seit vielen Jahren wird in Deutschland uber die Reform der dualen Krankenversicherungsordnung diskutiert. Diese ist ordnungspolitisch verfehlt, weil sie den Wettbewerb unter den Krankenversicherern unterbindet. Andere Konzepte haben bisher die vielfachen Pfadabhangigkeiten einer Reform unterschatzt. Die Autoren legen daher einen Reformvorschlag vor, der unter Berucksichtigung transformationsspezifischer Fragen nach dem Vorbild der Regulierung in den Netzwirtschaften (Energie, Telekommunikation, Verkehr) Grundstrukturen eines Gesundheitsregulierungsrechts fur eine monistische Einwohnerversicherung entwirft, getragen von privatrechtlichen, in einem hoheitlich regulierten Wettbewerb stehenden Versicherungstragern.