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  • Book cover of Europäisches Gesellschaftsrecht
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    Dirk A. Verse

     · 1999

    English summary: Improvements of another's property are governed by two different sets of rules under German law. On the one hand, they fall within the ambit of the law of unjust enrichment, as they do in France or England. On the other hand, the BGB (German Civil Code) contains particular provisions for improvements made by a possessor who is exposed to the rei vindicatio ( 994-1003 BGB). These provisions derive from Roman law. Their purpose was to fill the gap which resulted from the absence of a general enrichment claim in Roman law. With the development of a general enrichment claim such as 812 I BGB, however, they can no longer serve this aim. Indeed, it seems as if they have become redundant in modern law. It is suggested, therefore, that de lege ferenda German law, and possibly a future European codification, should follow the French or the English model. Both these jurisdictions have not adopted the Roman approach; instead, they apply the rules of the law of unjust enrichment. German description: Das Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis gehort noch immer zu den umstrittensten Gebieten des deutschen Burgerlichen Rechts. Dirk A. Verse beschaftigt sich dabei mit dem Teilbereich des Verwendungsersatzes ( 994ff. BGB). Anlass seiner Untersuchung sind Probleme in der gegenwartigen Praxis, die bei der Anwendung dieser Vorschriften immer wieder auftauchen. Welchen Sinn und welche Berechtigung hat der Teilbereich des Verwendungsersatzes? Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits das Bereicherungsrecht Ausgleich fur Verwendungen gewahrt und zum Beispiel die franzosische und englische Rechtsordnung es im wesentlichen bei dieser bereicherungsrechtlichen Regelung belassen haben. Bei der historisch-rechtsvergleichenden Analyse zeigt Dirk A. Verse, dass es sich bei dem Teilbereich des Verwendungsersatzes um ein Relikt aus dem romischen Recht handelt, in dem es noch kein allgemeines Bereicherungsrecht gab. In ein modernes allgemeines Bereicherungsrecht lassen sich die romischen Regeln jedoch nicht mehr reibungsfrei einfugen. Dirk A. Verse zieht hieraus Folgerungen de lege ferenda, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung einer einheitlichen europaischen Privatrechtskodifikation. Zugleich bemuht er sich, de lege lata die Widerspruche zwischen Eigentumer-Besitzer-Verhaltnis und Bereicherungsrecht zu minimieren. Damit leistet er gleichermassen einen Beitrag zum geltenden deutschen Recht sowie zur europaischen Rechtsvergleichung und zur Rechtsgeschichte.

  • Book cover of Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats

    Kirch/Deutsche Bank Umschreibungsstopp Fresenius Piech Corealcredit Bank Ision.

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  • Book cover of Gesellschaftsrecht in der Diskussion 2009

    Main description: Die Gesellschaftsrechtliche Vereinigung - wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) - hat sich zum Ziel gesetzt, über moderne Entwicklungen im Gesellschafts-, Konzern- und Kapitalmarktrecht zu informieren, und bietet Praxis und Wissenschaft eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Dieser Band der Schriftenreihe der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung beinhaltet die überarbeiteten und aktualisierten Vorträge der Jahrestagung 2009, die am 13. November 2009 in Frankfurt am Main stattgefunden hat. Aus dem Inhalt: Die aktuelle gesellschaftsrechtliche Rechtsprechung des BGH (Goette) Auswirkungen der Bilanzrechtsmodernisierung auf den Kapitalschutz Einführungsstatement (Seidler) Referat (Verse) Gesellschafterstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (Karsten Schmidt) Aktuelle Fragen der Managervergütung (Sailer-Coceani).

  • Book cover of Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der Kapitalgesellschaften
    Dirk A. Verse

     · 2006

    English summary: According to the principle of equal treatment of shareholders, each shareholder is to be treated the same as the other shareholders, e.g. in the distribution of profits, in the subscription of new shares or in the right to obtain information. For a long time now, this has been one of the basic principles of German corporate law and, since its codification in Article 42 of the EC Company Law Directive, also of European corporate law. Nevertheless, it has seldom been subjected to closer scrutiny in German legal writing in the past decades. In this work, Dirk A. Verse has succeeded in concretizing the content and the legal consequences of the equal treatment requirement. In order to do so, he makes use of the experiences of other European legal systems. German description: Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied einer Gesellschaft unter gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die ubrigen Mitglieder, sei es bei der Gewinnausschuttung, beim Bezug neuer Anteile, bei der Wahrnehmung von Informationsrechten oder der Ausubung sonstiger Mitgliedschaftsrechte. Der Grundsatz schutzt auf diese Weise insbesondere die Minderheitsgesellschafter vor willkurlichen Ubervorteilungen durch die Gesellschaft und ihre Organe. Seit langem zahlt er zu den grundlegenden Prinzipien des deutschen Gesellschaftsrechts. Seit seiner Kodifizierung in Art. 42 der Kapitalrichtlinie im Jahr 1976 und zuletzt in Art. 17 der Transparenzrichtlinie ist der Gleichbehandlungsgrundsatz uberdies auch im europaischen Kapitalgesellschaftsrecht fest verankert. Gleichwohl ist er in den letzten Jahrzehnten hierzulande nur selten naher untersucht worden. Dirk A. Verse gelangt zu einer Konkretisierung von Normzweck, Inhalt und Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgebots. Dabei greift er auch auf die Erfahrungen anderer europaischer Rechtsordnungen zuruck. Er beruhrt zahlreiche Grundfragen des Minderheitenschutzes sowohl im Aktien- als auch im GmbH-Recht.

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     · 2024

    Mit den Neuregelungen zur Online-Gründung und mit einigen grundlegenden Neukommentierungen nach Autorenwechsel startet der Scholz in die 13. Auflage:Band II des Scholz enthält die besonders praxisrelevanten Kommentierungen zur Vertretung und Geschäftsführung der GmbH ( 35-52 GmbHG), u.a.:- 40 GmbHG: Aktuelles zur Gesellschafterliste von RA Prof. Dr. Christoph Seibt. Mit den Änderungen durch DiRUG/DiREG und MoPeG sowie den neuen Meldepflichten nach GwG.- 43 GmbHG: höchst praxisrelevante Kommentierung zur Haftung der Geschäftsführer von Prof. Dr. Dirk Verse.- Anhang zu 45 GmbHG: Gesellschafterversammlung und Gesellschafterkompetenzen in der GmbH & Co. KG neu bearbeitet von RA Prof. Dr. Christian Bochmann- 48 GmbHG: Einführung der virtuellen Gesellschafterversammlung durch das DiREG kommentiert von RA Prof. Dr. Christoph Seibt.- 52 GmbHG: Wissenswertes zum Aufsichtsrat von RA Dr. Georg Seyfarth mit FüPoG II.