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· 2022
Am 2. und 3. November 2021 trafen sich in Braunschweig Fachleute aus der waldbezogenen Biodiversitätsforschung und dem Monitoring, um fundierte Ideen und Vorschläge zur Erstellung eines nationalen Biodiversitätsmonitorings im Wald (NaBioWald) zu sammeln und einen Überblick über das diesbezügliche Meinungsspektrum zu erlangen. Impulsreferate zeigten Ansprüche, Potenziale und Grenzen bestehender und neuer Walderhebungen in Deutschland aus Sicht der Waldpolitik, dem Nationalen Monitoringzentrum zur Biodiversität (NMZB), den Forstlichen Versuchsanstalten und der Schweiz, die bereits auf Erfahrungen eines etablierten Biodiversitätsmonitorings zurückgreifen kann. In den Fachdiskussionen wurden die möglichen Voraussetzungen, Erfolgsfaktoren, Barrieren und Methoden, sowie das potentielle Erfassungsdesign eines nationalen Biodiversitätsmonitorings im Wald diskutiert. Es wurden Entwicklungsoptionen und Lücken bestehender Flächennetze/Erhebungen analysiert und Akteure für die Qualitätssicherung und Akzeptanz der Konzeption definiert. Ein Monitoring ist notwendig und soll repräsentativ und robust relevante Entwicklungen der verschiedenen Ebenen der Biodiversität aufzeigen. Es soll bestehende nationale Walderhebungen einbinden, andere Erhebungen zur Biodiversität ergänzen sowie die aus ihnen resultierenden Erkenntnisse nutzen und - wo notwendig - neue Erhebungen integrieren. Neben der Biodiversität selbst sollen auch natürliche und anthropogene Einflussgrößen ("Treiber“) erfasst werden. Genutzt werden soll es für ein biodiversitätsorientiertes Waldmanagement, für die Politik(-beratung) und Maßnahmensteuerung des Bundes und der Länder und für die Erfüllung von Berichtspflichten. Das Biodiversitätsmonitoring benötigt langfristig gesicherte Ressourcen und klare Verantwortlichkeiten. Als nächstes Ziel soll ein NaBioWald-Konzept ausgearbeitet werden. Die Monitoringaufgabe ist wegen der Komplexität, des Aufwands und der großen räumlichen Abdeckung von Bund und Ländern nur gemeinsam und arbeitsteilig unter Einbezug möglichst aller betroffenen Akteure umsetzbar. Lokale bzw. regionale Ansätze können zusätzlich Beiträge leisten und Schnittstellen schaffen.
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· 2022
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, dass der Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern im öffentlichen Besitz gestoppt werden soll (SPD/Grüne/FDP 2021, Zeile 1219-1220). Im vorliegenden Thünen Working Paper werde für alte, naturnahe Buchenwälder mögliche Definitionen und deren Vorkommen aufgezeigt, zentrale Inventur-Kennzahlen zu diesen Wäldern vorgestellt, mögliche Gefährdungen beschrieben und ökonomische Bewertungen durchgeführt. Wir schlagen folgende Definition vor, um den Begriff "alter, naturnaher Buchenwälder“ zu operationalisieren: Wälder mit (1) >75 % Buchenanteil an der Grundfläche, (2) einem Mindestalter von 140 Jahren, (3) Vorkommen auf heute buchengeeigneten Standorten (inklusive Risikostandorte) und (4) einer Mindestfläche von 1 ha. Nähere Erläuterungen zu den Kriterien findet sich in Abschnitt 3.1. Ohne das Mindestflächen-Kriterium umfasst die Fläche alter, naturnaher Buchenwälder 205.200 ha; zieht man alle vier obengenannten Kriterien heran, dann verbleiben grob geschätzt 168.300 ha mit einer Mindestfläche von 1 ha.
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