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· 2021
Hoheitliche Rechtsverletzungen müssen rechtliche Folgen haben, wenn Rechtsstaatlichkeit kein bloßes Versprechen bleiben soll. Das positive Recht gestaltet diese Folgen nur teilweise aus und überlässt dem Richterrecht das Feld. Das hat zu einer unübersichtlichen Vielgestaltigkeit möglicher Folgen rechtswidrigen Staatshandelns und zu vielen Ungereimtheiten geführt. Heiko Sauer begreift die Folgen hoheitlicher Rechtsverletzungen als Verletzungsreaktionen, die er durch die Konturierung eines Rechtsgebiets des öffentlichen Reaktionsrechts ordnet und auf einheitliche Grundsätze zurückführt. Seine Grundlagen erschließt er durch eine strukturtheoretische Analyse möglicher Reaktionsinhalte und Reaktionsmodi. Mit diesem Analyserahmen kann geklärt werden, wozu hoheitliche Rechtsverletzungen nach geltendem Recht verpflichten, wie diese Verpflichtungen erfüllt und durchgesetzt werden können und wann sie verfassungsrechtlich und unionsrechtlich begrenzt werden dürfen.
· 2008
Der Verfassungsstaat befindet sich in einem Prozess überstaatlicher Rechtsverflechtung, die zum Aufeinandertreffen verschiedener Rechtsordnungen und zu zahlreichen Kollisions- und Konfliktsituationen führt. Insbesondere die Frage, welches Gericht anhand welcher Maßstäbe entscheidet, produziert zunehmend Konflikte zwischen Gerichten vernetzter Rechtsordnungen, die für die Verflechtungsprozesse erhebliche Bedrohungen darstellen. Die Arbeit legt eine Untersuchung des Phänomens rechtsebenenübergreifender Jurisdiktionskonflikte vor, die die "klassischen" Konflikte zwischen Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof, in die sich auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingeschaltet hat, ebenso analysiert wie neu aufgetretene Problemfälle zwischen Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichten der Länder oder Europäischem Gerichtshof und Streitbeilegungsorganen der Welthandelsorganisation. Dadurch wird eine für alle Mehrebenensysteme geltende Lösung de lege lata entwickelt, mit der bisherige ebenso wie künftige Konflikte gelöst werden können.
· 2023
Die 4. Auflage bringt die Kommentierung der Praambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europaisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie erganzt. Die Herausgeberschaft des Kommentares hat ab der 4. Auflage Frauke Brosius-Gersdorf ubernommen. Auch im Autorenkreis sind personelle Veranderungen zu verzeichnen: Mit Ausnahme von Frauke Brosius-Gersdorf und Ferdinand Wollenschlager, die bereits an der 3. Auflage mitgewirkt haben, liegen die Kommentierungen der Praambel sowie der Artikel 1 bis 19 GG in den Handen neuer Autorinnen und Autoren. Der Kommentar erscheint in drei Banden und wird nur geschlossen abgegeben. Der Grundgesetz-Kommentar ist Bestandteil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM, das bei beck-online.de erhaltlich ist.
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· 2019
Das Examinatorium bereitet den examensrelevanten Stoff des Allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts auf. Dargestellt werden die typischen Streitstande, wie sie Gegenstand der schriftlichen und mundlichen Examensprufungen sind.
· 2022
Das Klausurtraining richtet sich an Studierende, die sich mit dem Anforderungsprofil verwaltungsrechtlicher Klausuren vertraut machen wollen. Eine Einfuhrung in die verwaltungsrechtliche Fallbearbeitung veranschaulicht, warum man im Verwaltungsrecht auf Strukturwissen an Stelle von Details setzen sollte und wie dies gelingt. Die Klausuren decken den examensrelevanten Stoff des allgemeinen Verwaltungsrechts einschliesslich des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts ab. Sie gehen aber auch auf Fallgestaltungen des besonderen Verwaltungsrechts (Strassen-, Gaststatten-, Beamten-, Immissionsschutz-, Gewerbe- und Ordnungsrecht) ein, die typischerweise in Kombination mit Problemen des allgemeinen Verwaltungsrechts gepruft werden.
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