· 2015
Wenn in den Finanzen die "Realität" der Verfassungsordnung (Klaus Vogel) aufscheint, wie viel müssen wir uns dann den Schutz der Freiheitsrechte im Verfassungsstaat kosten lassen? In Zeiten knapper Kassen wird sichtbar, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zum Schutz von Freiheitsrechten teils erhebliche finanzielle Anstrengungen abverlangt. Thomas Wischmeyer prüft, inwieweit sich die Grundrechtsdogmatik den daraus resultierenden Problemen gestellt hat. Er zeigt, wie ein hohes Schutzniveau sichergestellt werden kann, ohne dass die Haushaltsautonomie des Gesetzgebers ausgehebelt wird. Die Ausbildung einer stabilen Dogmatik der Finanzwirksamkeit von Freiheitsrechten trägt zu einer Rationalisierung der Praxis bei und weist zugleich ein von grundrechtlichen Bindungen losgelöstes Effizienzdenken in die Schranken.
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· 2020
Alltäglich und wie selbstverständlich arbeiten Juristen mit den Zwecken einer Norm. Zugleich irritiert der 'Zweck im Recht' seit Jhering nachhaltig Rechtstheorie und Rechtsdogmatik. So gilt etwa die Orientierung am Zweck als Chiffre für Methodensynkretismus und die Zweckmäßigkeit wird der Rechtmäßigkeit entgegengesetzt. Vor diesem Hintergrund unterzieht Thomas Wischmeyer das schwierige und facettenreiche Verhältnis des Rechts zum Zweckbegriff einer umfassenden genealogischen Rekonstruktion und einer kritischen theoretischen Analyse. Dabei zeigt sich, dass Zwecke als Thema im Verfassungsstaat nur noch im Plural buchstabiert werden können. Vor allem aber wird so erst das eigentlich praktische Problem der Rede von Zwecken im Recht sichtbar: Wer soll es sein, der rechtlich relevante Zwecke setzt? Beruht die demokratische Idee von der Rechtsetzung als Zwecksetzung auf einem intentionalen Fehlschluss? So wird die Frage nach den Zwecken im Recht zur Suche nach dem (historischen) Gesetzgeber.Thomas Wischmeyer wurde für seine Arbeit mit dem Carl-von-Rotteck-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für die beste Dissertation 2014 ausgezeichnet.
· 2023
Das Recht der Informationssicherheit beruhrt Grundfragen rechtsstaatlicher Regulierung unter den Bedingungen von Digitalisierung und Globalisierung: Wie wirkt territorial radiziertes Recht in der globalen Konstellation? Wie generiert der Staat in einem hochdynamischen technischen Umfeld Regulierungswissen? In welchem Verhaltnis stehen Staat und Private? Diese Fragen erfahren im Angesicht von Cyberbedrohungen eine besondere Zuspitzung, ist die Gewahrleistung von Sicherheit doch Kernfunktion von Staatlichkeit und Indikator staatlicher Souveranitat. Vor diesem Hintergrund analysiert Thomas Wischmeyer die Dimensionen der Aufgabe Informationssicherheit und entwickelt dogmatische Bausteine eines Informationssicherheitsrechts. Dabei lotet er aus, inwieweit die Bemuhungen des Staates um die Cybersicherheit mit seinen Bestrebungen kollidieren, Sicherheitslucken fur eigene Zwecke zu nutzen.
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· 2023
Die 4. Auflage bringt die Kommentierung der Praambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europaisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie erganzt. Die Herausgeberschaft des Kommentares hat ab der 4. Auflage Frauke Brosius-Gersdorf ubernommen. Auch im Autorenkreis sind personelle Veranderungen zu verzeichnen: Mit Ausnahme von Frauke Brosius-Gersdorf und Ferdinand Wollenschlager, die bereits an der 3. Auflage mitgewirkt haben, liegen die Kommentierungen der Praambel sowie der Artikel 1 bis 19 GG in den Handen neuer Autorinnen und Autoren. Der Kommentar erscheint in drei Banden und wird nur geschlossen abgegeben. Der Grundgesetz-Kommentar ist Bestandteil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM, das bei beck-online.de erhaltlich ist.
· 2022
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band III ist den Einwirkungen des Verfassungsrechts auf die Verwaltung und das Verwaltungsrecht gewidmet. In einem einführenden Teil wird der rahmenartige Charakter der Verfassung für das Verwaltungshandeln beleuchtet. Die folgenden Teile des Bandes wenden sich zunächst der demokratischen Legitimation des Verwaltungshandelns sowie den unterschiedlichen Formen der Selbstverwaltung zu. Sodann werden die rechtsstaatlichen Bindungen im nationalen und europäischen Verwaltungsrecht beleuchtet.Anschließend richtet sich der Fokus auf Fragen der Gewaltenteilung in föderalen Strukturen. Ein weiterer Teil ist dem durch das Grundgesetz und die europäischen Verträge gespannten Ordnungsrahmen gewidmet. Eine Abrundung erfährt der Band durch Ausführungen zum öffentlichen Dienst.
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· 2016
In the 1990s and early 2000s many scholars predicted that the common challenges faced by the U.S. and the EU would over time lead to some form of regulatory convergence or even to the emergence of shared constitutional standards. Under the Obama Presidency, however, the U.S. and Europe have been heading in diametrically opposite directions, especially as far as the protection of informational privacy through constitutional law is concerned. The paper starts by analyzing how the U.S. Supreme Court in the Obama/Roberts era has significantly lowered the level of constitutional protection for many salient informational privacy claims both for U.S. persons and for foreigners, especially by exempting the U.S.'s domestic and international surveillance architecture from constitutional review. In contrast, the CJEU has used the constitutionalization of privacy as a means to re-invent itself as a constitutional and a fundamental rights court. This paper takes up the questions that arise from the divergence, namely whether one of the two courts' approaches is better able to guide us towards a sustainable legal framework for transatlantic data transfer in the 21st century.
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· 2016
For a long time, EU institutions have emphasized the connection between one of the most important concepts of the integration method, mutual recognition, and the presence of mutual trust between EU Member States. Only recently, the ECJ reaffirmed in its Opinion 2/13 that mutual trust is at the heart of the EU and a “fundamental premiss” of the European legal structure. But can law really restore, advance or even govern by trust? This question is crucial for the EU of today, which finds itself in the midst of a severe crisis of trust. For the EU as a community “based on the rule of law” generating trust through law might seem the natural, maybe the only politically viable response to a crisis of trust. Nevertheless, even if one agrees that the rule of law requires people to place trust in legal rules, and that courts and administrative agencies need to trust each other in order to work efficiently and consistently, how would legal rules be able to generate or promote trust? Moreover, isn't it deeply rooted in our ideas about constitutional government that democratic law must institutionalize mutual distrust rather than govern by trust? These conceptual and normative objections did not stop the European Union from pursuing the project of trust-building through law in one of the most sensitive areas of EU law, judicial cooperation in civil and criminal matters. This Article will ask whether the project to promote trust through law is a promising one, and, eventually, how to reinterpret statutory provisions and legal principles that purport to generate trust amongst their addressees.
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· 2018
Several stakeholder-led initiatives are currently underway both at the European and international level that analyze the obligations of online intermediaries in protecting fundamental rights online and proposing more or less detailed guidelines for self- and co-regulation. These initiatives, among which the Global Network Initiative and the Manila Group are the most prominent, involve information and communications technology companies, investors, civil society organizations and academics. This chapter maps the global landscape of online stakeholder efforts, tries to identify common themes across the various initiatives, and discusses the future potential of stakeholder involvement in light recent events in intermediary regulation.
· 2017
Personenbezogene Daten dürfen nur dann aus der EU in Drittstaaten transferiert werden, wenn dort ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. 2015 hat der EuGH mit Blick auf die USA entschieden, dass es dabei auch auf die drittstaatlichen Regeln für die geheimdienstliche Informationsbeschaffung ankommt. In diesem Sinne arbeitet die Studie die Anforderungen auf, die das U.S.-Recht an die Massenüberwachung von Telefon- und Internetdaten durch die U.S.-Nachrichtendienste stellt. Sie widerlegt das Missverständnis, die NSA handle in einem rechtsfreien Raum, und zeigt zugleich, welche strukturellen Defizite das U.S.-Recht aufweist. Im Lichte der Reformen, die die USA in Reaktion auf die Snowden-Enthüllungen durchgeführt haben, diskutiert sie schließlich, welche Bedeutung spezifisch Verfassungsrecht und Verfassungsrechtsprechung im ebenso sensiblen wie dynamischen Feld der Überwachung haben. Ein Annex dokumentiert die für die Materie wichtigsten Normen und Gerichtsentscheidungen.