· 2013
Einleitung I. GRundlagen der Effizienz in Okonomie und Offentlichem Recht 1. EFfizienzkonzepte in den Wirtschaftswissenschaften: Effizienzkonzept der Betriebswirtschaftslehre - Effizienzkonzept der Volkswirtschaftslehre - Zwischenbilanz und Ausblick 2. HErkommliche Perspektive der Effizienz im Offentlichen Recht: Das verfassungsrechtliche Wirtschaftlichkeitsprinzip - Effizienz als "Herausforderung an das Verwaltungsrecht" - Fazit II. UNternehmenseffizienz als neue Rechtskategorie 1. PErspektivwechsel. EFfizienz als Handlungsanforderung gegenuber Unternehmen: Unternehmenseffizienz als neue Dimension im Offentlichen Recht - Begriff des Unternehmens - Einbruchstellen unternehmensbezogener Effizienzanforderungen - Regeln der Transformation - Gang der weiteren Untersuchung 2. UNternehmenseffizienz im Regulierungsrecht. EFfizienz als Benchmark im Rahmen von Entgeltregulierung und Frequenzvergabe: Einleitung - Okonomische Grundlagen - Rechtliche Ausgestaltung - Fazit 3. UNternehmenseffizienz im Energieumweltrecht. DIe Schlusselrolle der Energieeffizienz: Einleitung - Okonomische Grundlagen - Rechtliche Ausgestaltung - Fazit 4. UNternehmenseffizienz im EU-Kartellrecht. DEr More Economic Approach und die Efficiency Defense: Einleitung - Okonomische Grundlagen - Rechtliche Ausgestaltung - Fazit 5. SYnthese. PRagende Strukturmerkmale der Unternehmenseffizienz: Interdisziplinaritat - Multifunktionalitat - Multifinalitat - Grundrechtsfestigkeit - Fazit Resumee Literaturverzeichnis Sachwortverzeichnis
· 2021
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band I behandelt die Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechts: Historie, Rechtsebenen und Rechtsquellen, Begriffe und Bezüge, Typologie des Verwaltungshandelns, Methoden und Nachbardisziplinen sowie aktuelle Herausforderungen der Digitalisierung, Demografie und überstaatlicher Verflechtungen.
· 2022
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band IV behandelt den Status des Einzelnen sowie das Verfahren: Die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts und des Rechtsverhältnisses, die prozessuale Durchsetzung, ausgewählte zentrale Referenzgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts im Hinblick auf den Status des Einzelnen, Funktionen, Beteiligte und Kontext von Verwaltungsverfahren sowie die wichtigsten Verfahrensarten.
· 2021
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band II behandelt die Grundlagen des europäischen und des internationalen Verwaltungsrechts: Unionsverwaltung und mitgliedstaatliche Verwaltung, Rechtsquellen und Rechtsebenen, Prinzipien, Methoden sowie die Zukunftsperspektiven des europäischen und internationalen Verwaltungsrechts.
· 2024
Das Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band VI ist der Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht gewidmet und behandelt Themen wie das privatrechtliche Handeln der Verwaltung, die Privatisierung und (Re-)Etatisierung von Verwaltungsaufgaben, die wechselseitigen Einwirkungen von Verwaltungs- und Privatrecht und die Mitwirkung Privater an der Gemeinwohlverwirklichung zB im Rahmen von Public-Private-Partnerships. Als zentrale Referenzgebiete dienen u.a. das Baurecht, das Subventions- und Vergaberecht, das Klimaschutzrecht sowie das Pandemie(folgen)recht.
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· 2018
Der Staat kann die rechtlichen Koordinaten der Energiewirtschaft festlegen und dabei auch grundrechts- bzw. eigentumsrelevante Eingriffe vornehmen. Er muss allerdings die eigentumsverfassungsrechtlichen Vorgaben beachten, die die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Staatsrechtswissenschaft in dogmatischer Feinarbeit entwickelt haben. Das gilt gerade im Zeitalter der Energiewende, in dem der Staat nicht selten das Eigentum von Privatpersonen oder Unternehmen belastet, um energie- oder klimapolitische Maßnahmen durchzusetzen. Der vorliegende Band will diese Thematik aufgreifen und dabei die Querschnittsfunktion des Eigentumsgrundrechts sowie dessen Einfluss auf das Recht der Energiewirtschaft verdeutlichen. The state can determine the legal coordinates of the energy sector and at the same time, intervene in themes related to fundamental and property rights. However, the state must respect the property laws developed by the judiciary and jurisdiction in a dogmatic and detailed manner. This especially applies to the era of energy transition where the state not seldom burdens the property of private persons or companies in order to implement energy or climate political actions. The present volume addresses this issue and simultaneously demonstrates the intersection of fundamental property rights and its effects on the rights of the energy sector.
· 2023
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band V behandelt in zwei Teilen die Maßstäbe und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der Verwaltung. Im Maßstäbe-Teil werden Strukturen herausgearbeitet und Entwicklungslinien aufgezeigt, sowie behördliche Entscheidungsspielräume und ihre gerichtliche Kontrolle in den Blick genommen. Analysen zu zentralen Referenzgebieten stellen die Verknüpfung von allgemeinem und besonderem Verwaltungsrecht her. Der zweite Hauptteil beginnt mit einer theoretischen Fundierung der Handlungsformenlehre und hierauf einwirkender unionsrechtlicher Einflüsse, bevor die einzelnen – sowohl klassischen als auch atypischen – Handlungsformen vertieft untersucht und neuartige Perspektiven des Verwaltungshandelns entfaltet werden.
· 2022
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band III ist den Einwirkungen des Verfassungsrechts auf die Verwaltung und das Verwaltungsrecht gewidmet. In einem einführenden Teil wird der rahmenartige Charakter der Verfassung für das Verwaltungshandeln beleuchtet. Die folgenden Teile des Bandes wenden sich zunächst der demokratischen Legitimation des Verwaltungshandelns sowie den unterschiedlichen Formen der Selbstverwaltung zu. Sodann werden die rechtsstaatlichen Bindungen im nationalen und europäischen Verwaltungsrecht beleuchtet.Anschließend richtet sich der Fokus auf Fragen der Gewaltenteilung in föderalen Strukturen. Ein weiterer Teil ist dem durch das Grundgesetz und die europäischen Verträge gespannten Ordnungsrahmen gewidmet. Eine Abrundung erfährt der Band durch Ausführungen zum öffentlichen Dienst.
· 2004
In der bisherigen Praxis der Rechtsharmonisierung wurde die rein zielbezogen formulierte Binnenmarktkompetenz des Art. 95 EG als eine Art "Querschnittszustandigkeit der Gemeinschaft" eingesetzt. Gleichwohl hat der EuGH im "Tabakwerbeverbots-Urteil" klargestellt, daa Art. 95 EG nicht im Sinne einer allgemeinen Kompetenz zur Regelung des Binnenmarktes ausgelegt werden kann. Die hierbei vom Gerichtshof entwickelten Ansatze fur eine begrenzende Auslegung werden in der Arbeit aufgegriffen, analysiert und fortentwickelt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der kompetenzrechtlichen Untersuchung der im Bereich des Privatrechts ergangenen Gemeinschaftsrechtsakte. In einem Anhang zur Arbeit werden schliealich erstmals alle bislang auf der Grundlage der Art. 94, 95 EG erlassenen Harmonisierungsmaanahmen - systematisch gegliedert - aufgefuhrt.