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  • Book cover of Die Bundestreue
  • Book cover of Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis
    Hartmut Bauer

     · 2022

    Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft. (Quelle : Verlag).

  • Book cover of Grundgesetz
    Hartmut Bauer

     · 2004

    Wo auch immer man die Kommentierungen genauer studiert, fallen stets das durchdachte Gliederungskonzept und die Sorgfalt auf, mit der das Material transparent dargeboten und kommentiert wird. Die Autoren sind sich erfreulicherweise auch einig, eine zwar fachgebundene, aber fur jeden Laien ohne weiteres zugangliche deutsche Sprachkultur zu pflegen. Die Texte informieren, ohne zu polemisieren, und sie rucken manchmal auch Abwegiges diskret an den Rand. Es ist ein Wissenschaftlerkommentar, der aber durch die unumgangliche Verwertung der Rechtsprechung des BverfG sowie durch Wahrnehmung der Stimmen der Rechtspolitik und der Gutachten eng an den Bedurfnissen der Praxis bleibt. Die hier erreichte Integration von historischer und vergleichender Information, von theoretischer Durchdringung und dogmatischer Arbeit mit den Bedurfnissen der Staatspraxis macht diesen Kommentar zum Besten, was derzeit auf dem Markt ist." Michael Stolleis JuristenZeitung 2007, 516 "Er unterrichtet weit uber die anstehenden Einzelfragen hinaus umfassend und ist so rundum gelungen, dass es grob fahrlassig ware, ihn bei einer verantwortungsvollen Bearbeitung verfassungsrechtlicher Fragen ausser Betracht zu lassen." Herbert Gunther Staatsanzeiger fur das Land Hessen 2007, 622 "Wenn man als junger Jurist das Verfassungsrecht ernsthaft studieren will, kommt man um den 'Dreier' gar nicht herum. Eine Hausarbeit ohne die Zuhilfenahme dieses herausragenden Werks zu schreiben, grenzt schon an grobe Fahrlassigkeit und auch die Vorbereitung auf Klausuren gelingt unter Heranziehung der detaillierten Kommentierung vorzuglich." Benjamin Krenberger www.studjur.online.de im Dezember 2006 "Auch die Neuauflage des dritten Bandes des 'Dreier' erfullt wegen der breiten und tiefen Erlauterungen sowie der Darstellung historischer und internationaler Zusammenhange hochste Anspruche an einen modernen Grundgesetzkommentar." Christian Raap Neue Zeitschrift fur Wehrrecht 2012, 131-132 Mit Erscheinen dieses Bandes ist die zweite Auflage des Grundgesetz-Kommentars abgeschlossen. Zusammen mit dem Supplementband 2007 liegen damit auch alle durch die Foderalismusreform vorgenommenen Anderungen des Grundgesetzes in einer aktuellen Kommentierung vor.

  • Book cover of Verwaltungskooperation
  • Book cover of Kommunalwissenschaften an der Universität Potsdam

    Zum dreißigjährigen Bestehen des Kommunalwissenschaftlichen Instituts an der Universität Potsdam vereint dieser Jubiläumsband kurze Aufsätze von ehemaligen und aktuellen Vorstandsmitgliedern, von Ehrenmitgliedern des Vorstands, langjährigen wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts und aktuellen wissenschaftlichen Kooperationspartnern. Die insgesamt zwölf Beiträge befassen sich mit den Kommunalwissenschaften und der Geschichte des Kommunalwissenschaftlichen Instituts, mit aktuellen kommunalwissenschaftlichen Fragestellungen und wissenschaftlichen Kooperationen des KWI. Der vom KWI-Vorstand herausgegebene Band soll einen breiten Blick auf 30 Jahre Kommunalwissenschaften in Brandenburg und an der Universität Potsdam werfen und einen Ausblick auf zukünftige kommunalwissenschaftliche Forschung geben.

  • Book cover of Handbuch des Verwaltungsrechts

    Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band IV behandelt den Status des Einzelnen sowie das Verfahren: Die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts und des Rechtsverhältnisses, die prozessuale Durchsetzung, ausgewählte zentrale Referenzgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts im Hinblick auf den Status des Einzelnen, Funktionen, Beteiligte und Kontext von Verwaltungsverfahren sowie die wichtigsten Verfahrensarten.

  • Book cover of Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie

    Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.

  • Book cover of Einstein's General Theory of Relativity

    This book introduces the general theory of relativity and includes applications to cosmology. The book provides a thorough introduction to tensor calculus and curved manifolds. After the necessary mathematical tools are introduced, the authors offer a thorough presentation of the theory of relativity. Also included are some advanced topics not previously covered by textbooks, including Kaluza-Klein theory, Israel's formalism and branes. Anisotropic cosmological models are also included. The book contains a large number of new exercises and examples, each with separate headings. The reader will benefit from an updated introduction to general relativity including the most recent developments in cosmology.

  • Book cover of Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Book cover of Hartz IV im Umbruch
    Hartmut Bauer

     · 2010

    Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.