· 2022
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band IV behandelt den Status des Einzelnen sowie das Verfahren: Die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts und des Rechtsverhältnisses, die prozessuale Durchsetzung, ausgewählte zentrale Referenzgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts im Hinblick auf den Status des Einzelnen, Funktionen, Beteiligte und Kontext von Verwaltungsverfahren sowie die wichtigsten Verfahrensarten.
· 2000
English summary: Cooperative forms of governmental, in particular administrative, decision-making have acquired a prominent role in German administrative law. This holds true not only for informal cooperative ventures but also for legally binding agreements. Elke Gurlit analyzes the legal framework that governs public contracts and focuses on administrative contracts. In German constitutional law, statutory authority for administrative action lies at the core of the debate. Elke Gurlit develops a scheme of administrative regularity in administrative contracting with citizens. The study encompasses a comparative analysis of the Contract Clause in the U.S. Constitution, which contains a systematic connection of contracts and legislation. German description: Der Verwaltungsvertrag ist eine rechtlich verfasste Variante im Set der kooperativen Handlungsformen von Staat und Verwaltung. Das rechtliche Regime, das diese Vertrage leitet, wurde indessen gesetzlich nur rudimentar geregelt. Die Dogmatik des Verwaltungsvertrages weist erhebliche Ruckstande nicht nur zum Verwaltungsakt, sondern auch zum zivilrechtlichen Vertragsrecht auf. Elke Gurlit zeigt, wie das Gesetz auf den Verwaltungsvertrag einwirkt. In seinen Auspragungen vom Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes stellt zum einen das Gesetzmassigkeitsprinzip besondere Anforderungen an den Verwaltungsvertrag. Die staatliche Normsetzungsautoritat setzt aber auch der Verknupfung von Vertrag und Gesetzgebung durch sogenannte Normsetzungsvertrage verfassungsrechtliche Grenzen.Elke Gurlit legt ein phasenspezifisches Vertragsmodell zugrunde, in dem Abschluss, Zustandekommen, Wirksamkeit und Bestandskraft von Verwaltungsvertragen an den Anforderungen staatlicher Normsetzungsautoritat gemessen werden. Sie stellt dabei zum einen die Hypothese auf, dass die Rechtsnatur von Verwaltungsvertragen nicht den Mittelpunkt einer Dogmatik bilden kann. Zum anderen geht sie davon aus, dass sich vor allem aus den bereichsspezifischen Konkretisierungen des Verwaltungsvertragsrechts Anhaltspunkte fur schrittweise Verallgemeinerungen finden lassen. Zu diesen zahlen seit geraumer Zeit auch die Vorgaben des Europaischen Gemeinschaftsrechts, die in eine Verwaltungsvertragsdogmatik eingebaut werden mussen. Schliesslich berucksichtigt die Autorin rechtsvergleichend das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht, das mit der Contract Clause Vertrag und Gesetzgebung systematisch aufeinander bezieht.
· 2022
Die 16. Auflage des renommierten Lehr- und Handbuchs zum Allgemeinen Verwaltungsrecht zeichnet die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion bis Ende 2021 nach. Dem wachsenden Einfluss des europäischen und internationalen Verwaltungsrechts wird stets Rechnung getragen. Unverändert geblieben ist die Grundkonzeption des erstmals im Jahr 1975 von Hans-Uwe Erichsen und Wolfgang Martens herausgegebenen Werkes, das bis zur 15. Auflage im Verlag DeGruyter erschienen ist. Nach wie vor geht es zum einen darum, Studierenden und Referendar:innen eine gut lesbare Darstellung des Verwaltungsrechts auf systematischer Grundlage zur Verfügung zu stellen, um sie in die Lage zu versetzen, alte und neue verwaltungsrechtliche Fragen zu verstehen und zu beantworten. Zum anderen bietet das Buch den in der Praxis – insbesondere in der Justiz, der Rechtsanwaltschaft und der Verwaltung – mit dem Verwaltungsrecht befassten Personen und denjenigen, die sich wissenschaftlich mit verwaltungsrechtlichen Problemen beschäftigen, eine Orientierungshilfe und Anregungen.
Die Neuauflage: Drei ganz neue Klausurfälle widmen sich u.a. den Grundstrukturen des Gewerberechts, Fragen des deutschen und europäischen Subventionsrechts, dem unionalen Beihilfenbegriff, Vergaberecht sowie Kommunalwirtschaftsrecht. Insgesamt wurden die Fälle überarbeitet und auf den neuesten Rechtsstand gebracht. Inhalt und Konzeption: Dieser auf das Schwerpunktbereichs-Lehrbuch von Ruthig und Storr zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht abgestimmte Klausurenkurs gibt dem Leser einen verlässlichen Leitfaden zur Vorbereitung auf die Klausuren im Schwerpunktbereich und für die Wahlfachprüfung im Assessorexamen an die Hand. Nach einer allgemeinen Einführung in die speziellen Anforderungen an das Schreiben (wirtschafts-)verwaltungsrechtlicher Klausuren werden in 20 Fällen repräsentative Klausursachverhalte zu zentralen Themenbereichen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie der Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht, zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht exemplarisch und realitätsnah gelöst. Ziel ist die Einarbeitung in die Technik der Fallbearbeitung und die Einübung typischer Argumentationsmuster. Vorüberlegungen und eine vorangestellte knappe Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Entstehung der Lösung kann sodann anhand von ausformulierten Musterlösungen Schritt für Schritt nachvollzogen werden.
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