· 2003
English summary: Functions in state administrative processes are being taken over increasingly by private service providers. Barbara Remmert shows the significance of government personnel for the preservation of constitutional standards, delimits the narrow field of employment for private service providers in government administrative processes and outlines terms for contracts with private service providers who exercise official government functions. German description: Im Zusammenhang mit der Durchfuhrung von staatlichen Verwaltungsverfahren werden zunehmend Aufgaben auf Private verlagert. Das kann zu einer neuen Verantwortungsverteilung zwischen Staat und Gesellschaft fuhren. Eine solche Umverteilung von Verantwortung findet aber dann nicht statt, wenn eine staatliche Verwaltungseinheit zur Wahrnehmung ihr zugewiesener Entscheidungszustandigkeiten staatliches Personal durch private Dienstleister ersetzt.Barbara Remmert weist nach, dass der Einsatz von privaten Dienstleistern die Gefahr einer faktischen Entstaatlichtung von Verwaltungsverfahren beinhaltet. Sie resultiert daraus, dass sich beim Einsatz privater Dienstleister in staatlichen Verwaltungsverfahren die Wahrnehmung staatlicher Entscheidungszustandigkeiten in einem verselbstandigten und von Regeln der Privatautonomie geleiteten Rahmen vollzieht. Verwaltungseinheiten haben ihnen zugewiesene Entscheidungen aufgrund der Untrennbarkeit von Entscheidungsverfahren und verfahrensabschliessender Entscheidung aber vollstandig selbst und nach Massgabe der fur sie geltenden Standards wahrzunehmen. Da das staatliche Personal wesentlicher Garant fur die Einhaltung dieser Standards ist, kommt der Einsatz privater Dienstleister nur in Ausnahmefallen in Betracht.
· 2022
Das neue Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band IV behandelt den Status des Einzelnen sowie das Verfahren: Die Grundlagen des subjektiven öffentlichen Rechts und des Rechtsverhältnisses, die prozessuale Durchsetzung, ausgewählte zentrale Referenzgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts im Hinblick auf den Status des Einzelnen, Funktionen, Beteiligte und Kontext von Verwaltungsverfahren sowie die wichtigsten Verfahrensarten.
· 2022
Die 16. Auflage des renommierten Lehr- und Handbuchs zum Allgemeinen Verwaltungsrecht zeichnet die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion bis Ende 2021 nach. Dem wachsenden Einfluss des europäischen und internationalen Verwaltungsrechts wird stets Rechnung getragen. Unverändert geblieben ist die Grundkonzeption des erstmals im Jahr 1975 von Hans-Uwe Erichsen und Wolfgang Martens herausgegebenen Werkes, das bis zur 15. Auflage im Verlag DeGruyter erschienen ist. Nach wie vor geht es zum einen darum, Studierenden und Referendar:innen eine gut lesbare Darstellung des Verwaltungsrechts auf systematischer Grundlage zur Verfügung zu stellen, um sie in die Lage zu versetzen, alte und neue verwaltungsrechtliche Fragen zu verstehen und zu beantworten. Zum anderen bietet das Buch den in der Praxis – insbesondere in der Justiz, der Rechtsanwaltschaft und der Verwaltung – mit dem Verwaltungsrecht befassten Personen und denjenigen, die sich wissenschaftlich mit verwaltungsrechtlichen Problemen beschäftigen, eine Orientierungshilfe und Anregungen.
No image available
No image available