· 2018
Who decides how the individual may live a good and reasonable life - the individual or "Father State"? "Governmental Paternalism" examines the legal limitations to paternalistic state activities under German and European law, illustrated by examples from European data protection law and social public procurement. Two types of governmental paternalism are distinguished: protective and educational paternalism. Both forms activate a different and specific legal standard, emphasising the individual's personal autonomy and restricting any governmental interference. This shows: Only a self-determined life is a good life. The book is a result of the international and interdisciplinary "Enhancing Life Project" of the University of Chicago, in cooperation with Ruhr University Bochum.
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· 2020
Die digitale Wirtschaft stellt das Recht vor fundamentale Herausforderungen: Sie operiert in digitalen Plattform- und Netzwerkstrukturen, ersetzt menschliche durch künstliche Intelligenz und überwindet mühelos staatliche Grenzen. Christoph Krönke arbeitet heraus, wie sich diese Herausforderungen auf die Regulierungsansätze und Maßstäbe sowie das administrative Organisations- und Handlungssystem des Öffentlichen Wirtschaftsrechts auswirken, einschließlich seiner unions- und verfassungsrechtlichen Grundlagen und internationalen Bezüge. Anhand zahlreicher Fachrechtsgebiete - von dem Recht digitaler Dienste und dem Datenschutzrecht über klassisches Ordnungs- und Gewerberecht bis hin zur Finanzmarktregulierung und zum Energiewirtschaftsrecht - entfaltet er dabei auf der Basis eines gleichermaßen chancen- und risikobewussten Ansatzes die Bausteine eines "Öffentlichen Digitalwirtschaftsrechts" im Werden.
· 2019
· 2013
Die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten der Europaischen Union zahlt zu den umstrittensten Leitfragen des Europaischen Verwaltungsrechts. Christoph Kronke rekonstruiert die mitgliedstaatliche Verfahrensautonomie auf der Grundlage eines prinzipientheoretischen Ansatzes im Spannungsverhaltnis von nationaler Eigenverantwortung und europaischer Integration. Dabei erweisen sich das Aquivalenz- und das Effektivitatsprinzip als spezifischer Ausdruck des Grundsatzes der Verhaltnismassigkeit. Dies fuhrt zu einer umfassenden Kritik der Rechtsprechung des Europaischen Gerichtshofs im Hinblick auf die Bestandskraft von Verwaltungsakten und die Rechtskraft von Gerichtsentscheidungen.
· 2024
Das Handbuch ist eine auf 12 Bände angelegte Edition des Verwaltungsrechts. Als wissenschaftliches Gemeinschaftswerk von zwei Herausgebern und rund 250 Autor*innen basiert es auf einer Gesamtkonzeption, die das deutsche, europäische und internationale Verwaltungsrecht als Einheit und in ihrer Interdependenz und Interaktion in den Blick nimmt. Die Bände wenden sich gleichermaßen an die verwaltungsrechtliche Praxis und die Verwaltungsrechtswissenschaft. Der Rechtsstoff wird enzyklopädisch aufbereitet, die Zusammenhänge und das Allgemeine in der Fülle der Referenzgebiete des Besonderen werden erschlossen und auseinanderstrebende Detailforschungen zusammengeführt. Das Handbuch stellt die positivrechtlichen Begriffe, Prinzipien und Institute des Verwaltungsrechts in ihren Geltungsbedingungen dar, geht ihren wesentlichen geschichtlichen und sonstigen Grundlagen nach, analysiert sie dogmatisch und untersucht eingehend ihre europäische und internationale Verzahnung. Das Handbuch hat das Ziel, den aktuellen Stand des Verwaltungsrechts des Bundes und der Länder sowie der Europäischen Union umfassend, systematisch und verständlich darzustellen. Charakteristisch für die Darstellung ist die enge Verzahnung mit internationalem und europäischem Recht, die Verknüpfung von Allgemeinem und Besonderem Verwaltungsrecht, die Vernetzung von materiellem und formellem Recht, die Interdisziplinarität der Methodik sowie die Einbeziehung neuer Entwicklungen wie z.B. der Digitalisierung der Verwaltung. Band VI ist der Unterscheidung von Öffentlichem Recht und Privatrecht gewidmet und behandelt Themen wie das privatrechtliche Handeln der Verwaltung, die Privatisierung und (Re-)Etatisierung von Verwaltungsaufgaben, die wechselseitigen Einwirkungen von Verwaltungs- und Privatrecht und die Mitwirkung Privater an der Gemeinwohlverwirklichung zB im Rahmen von Public-Private-Partnerships. Als zentrale Referenzgebiete dienen u.a. das Baurecht, das Subventions- und Vergaberecht, das Klimaschutzrecht sowie das Pandemie(folgen)recht.
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Der "Grundkurs Öffentliches Recht" ist auf zwei Bände angelegt. Im ersten Band werden die Grundlagen des (öffentlichen) Rechts und das Recht der Staatsorganisation behandelt, der vorliegende zweite Band beschäftigt sich mit den Grundrechten. Dem Leser wird ein erster Zugriff auf das Rechtsgebiet der Grundrechte verschafft und eine Grundlage für das weitere Studium mitgegeben. Eine Überfrachtung mit Details und Rechtsprechungsinhalten wird bewusst vermieden. Die Darstellungen beschränken sich auf die wesentlichen juristischen Fragen, wie sie von den Studierenden im Rahmen der in den Anfangssemestern zu erbringenden Leistungsnachweise verlangt werden. Auf ausschweifende allgemeine Ausführungen wird möglichst verzichtet, um das Augenmerk von Beginn an auf spezifisch juristische Gehalte zu lenken. Wichtige und schwierige Grundrechtsprüfungen werden anhand von Beispielsfällen veranschaulicht, bei deren Lösung auf eine klare Strukturierung der Subsumtionsschritte geachtet wird. Der "Grundkurs Öffentliches Recht" richtet sich zunächst an Studierende der Anfangssemester, die sich in das Staats- und Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland einarbeiten möchten. Zugleich kann er aufgrund der Straffung des Stoffes und der Auswahl vor allem prüfungsrelevanter Fragen aber auch Examenskandidaten nahegelegt werden, die ihr vorhandenes Wissen zügig auffrischen möchten. Weiterführende Literatur- und Rechtsprechungshinweise erfolgen mit Bedacht, um eine gezielte Vertiefung zu ermöglichen.
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