· 2010
English summary: International organizations such as the United Nations or the European Union are increasingly providing national lawmaking with concrete regulations. Andreas Funke shows the basis for this development in international law and constitutional law. Is a new type of national law being created under the name of Umsetzungsrecht (implementary law)? German description: Internationale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder die Europaische Union geben den Mitgliedstaaten zunehmend konkrete Rechtsetzungsziele vor. Paradebeispiel ist die Richtlinie des Unionsrechts. Eine wichtige Rolle spielen auch Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Die deutsche Gesetzgebung ist dabei doppelt gebunden, an das Volkerrecht und an die Verfassung. Dabei stellen sich zwei zentrale Fragen: Was ist, wenn eine Umsetzung der volkerrechtlichen Verpflichtung gegen die Verfassung, insbesondere gegen Grundrechte, verstossen wurde? Und welche Auswirkungen hat eine schlichte Umsetzung internationaler Vorgaben auf die demokratischen und rechtsstaatlichen Funktionen der Gesetzgebung? Andreas Funke geht diesen Fragen nach und zeigt, wie sich die Gestalt der vom Grundgesetz verfassten auswartigen Gewalt verandert. Letztlich lasst sich Umsetzungsrecht durchaus als eine eigene Art von Recht ansehen.
· 2020
Das Studienbuch stellt die Grundlagen der Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht dar. Im Mittelpunkt steht die Struktur der gutachterlichen Würdigung, die davon abhängt, welche Rechte und Ansprüche die Einzelnen im konkreten Fall gegen den Staat haben. Aufbauend auf einer systematischen Erläuterung dieser Rechte und Ansprüche entwickelt das Studienbuch verschiedene Falltypen. Es deckt damit alle wichtigen Konstellationen verwaltungsrechtlicher Aufgabenstellungen im ersten juristischen Staatsexamen ab. Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz wird konsequent als Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen behandelt und mit den Falltypen verknüpft.
· 2013
Das Völkerrecht unterscheidet sich vom (inner-) staatlichen Recht nicht nur durch seine anders gearteten Akteure und Strukturen, auch die dieses Rechtsgebiet prägenden Begriffe weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Der vorliegende Band verfolgt vor allem den Zweck, das nötige Verständnis für dieses ebenso komplexe wie spannende Rechtsgebiet zu vermitteln. Die Grundbegriffe des Völkerrechts ermöglichen dem Leser die planmäßige Erschließung des internationalen öffentlichen Rechts anhand der insgesamt 121 in alphabetischer Reihenfolge erläuterten zentralen Begriffe und Themen, die zudem durch Verweise miteinander verknüpft sind. Vorangestellt sind jeder Begriffserklärung eine Gliederung und eine bewusst knapp gehaltene Literaturübersicht, die sowohl das schnelle Auffinden bestimmter Informationen in den Erläuterungen als auch die gezielte Hinzuziehung ausgewählter Spezialliteratur erleichtern. Auf diese Weise werden die wesentlichen Inhalte des Völkerrechts für den Leser systematisch aufbereitet und an den wichtigsten Stellen vertiefend dargestellt.
· 2006
Auf der Basis der Transaktionskostentheorie und einer empirischen Untersuchung zeigt Andreas Funke, dass die Anwendung eines pauschalen Abschlags bei der Bewertung von Konglomeraten in Europa aus fundamentaler Sicht nicht zu rechtfertigen ist.
· 2004
English summary: The general theory of the law at the end of the 19th century was dedicated to the search for standard basic legal terms. Its goal was a universal legal technique for dealing with legal material. Andreas Funke distinguishes between the tasks of this general theory of law and disciplines such as the philosophy of law and the sociology of law and determines their function in legal dogmatics. He also analyzes the methods of the general theory of law and each of their epistemological terms of reference. He concludes with a critical tribute to the basic content of the statements of the general theory of the law, and focuses on the concept of the validity of legal norms as well as the figure of the legal relation which is expressed in a legal norm. German description: Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen. Ihr Ziel war eine universale juristische Technik zur Handhabung des Rechtsstoffes. Vor allem die Juristische Prinzipienlehre von Ernst Rudolf Bierling und die Juristische Grundlehre von Felix Somlo entfalten in der Durchfuhrung dieses Programms das, was gegenwartig am ehesten als Strukturtheorie des Rechts bezeichnet werden kann: eine Theorie des Rechts, die einen logischen Apparat zur Analyse eines jeden Rechtssystems entwickelt und den Aufbau einer Rechtsordnung untersucht. Andreas Funke grenzt die Aufgabenstellung einer so verstandenen Allgemeinen Rechtslehre von Disziplinen wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ab und bestimmt ihren rechtsdogmatischen Auftrag. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Pramissen der Allgemeinen Rechtslehre, die daruber entscheiden, ob sie wissenschaftlich uberhaupt moglich ist. Schliesslich wurdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhaltnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedruckt wird.
· 2023
Die 4. Auflage bringt die Kommentierung der Praambel und der Art. 1 bis 19 auf den aktuellen Stand von Judikatur und Literatur Die grundlegende Struktur des Kommentares wurde beibehalten und um neuere Entwicklungen wie die Implikationen der Europaisierung und Digitalisierung sowie der Corona-Pandemie erganzt. Die Herausgeberschaft des Kommentares hat ab der 4. Auflage Frauke Brosius-Gersdorf ubernommen. Auch im Autorenkreis sind personelle Veranderungen zu verzeichnen: Mit Ausnahme von Frauke Brosius-Gersdorf und Ferdinand Wollenschlager, die bereits an der 3. Auflage mitgewirkt haben, liegen die Kommentierungen der Praambel sowie der Artikel 1 bis 19 GG in den Handen neuer Autorinnen und Autoren. Der Kommentar erscheint in drei Banden und wird nur geschlossen abgegeben. Der Grundgesetz-Kommentar ist Bestandteil des Moduls Verfassungsrecht PREMIUM, das bei beck-online.de erhaltlich ist.
· 2017
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Interesses an gestalteten Estrichflächen, die sich sowohl durch ihre Farbgebung als auch durch ein besonderes Design von einem rein funktionalen grauen Zementestrich unterscheiden, werden heutzutage wesentlich höhere Anforderungen an Ausgangsstoffe, Herstellung und insbesondere an die Pflege und Reinigung derartiger Estriche gestellt. Zunächst werden die Festlegungen im europäischen und nationalen Estrich-Regelwerk erläutert, wobei auf Ausgangsstoffe, Herstellung und Einbau sowie auf die Prüfungen am frischen und am erhärteten Estrichmörtel eingegangen wird. Darauf aufbauend werden Planungs- und Ausführungshinweise für die verschiedenen Estrichkonstruktionen gegeben. Neben den schwimmenden Estrichen einschließlich Heizestrichen sind das Estriche auf Trennschicht und Verbundestriche sowie hochbeanspruchbare Zementestriche, die durch erhöhte Anforderungen z. B. in der Lebensmittel-, der Textil- und der Automobilindustrie an Bedeutung gewonnen haben. Ein weiteres, ausgiebig bebildertes Kapitel stellt die verschiedenen Gestaltungsvarianten wie pigmentierter, gebeizter oder lasierter Estrich, Estrich in Schleier- oder Stempeltechnik sowie auch zementäre Spachtelmassen vor. Ergänzend wird auf die möglichen Systeme für die Oberflächenbearbeitung und die dafür erforderlichen Geräte eingegangen. Auch die für eine angemessene Oberflächenbehandlung, Pflege und Instandhaltung erforderlichen Arbeitsgänge werden beschrieben. Neben einem umfangreichen Literatur- und Stichwortverzeichnis enthält das Buch im Anhang Beispiele für die Ausschreibung unterschiedlicher Zementestriche.
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