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Die Zeit zwischen 1985 und 1992 steht fur einen grundlegenden Wandel im europaischen Einigungsprozess. Der Amtsantritt von Jacques Delors als Prasident der Europaischen Kommission 1985, die Einheitliche Europaische Akte 1987 und der Vertrag von Maastricht 1992 bilden die Wegmarken dieser Entwicklung, die das Beziehungsgeflecht zwischen der Europaischen Union und ihren Mitgliedstaaten nachhaltig veranderte. Die transformative Wirkung dieser Phase wurde bisher kaum als solche gesehen. Sie wird in diesem Band im Gesprach zwischen Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte erstmals genauer vermessen. Dazu versichern sich die Autoren der jeweiligen disziplinaren Perspektive auf den Gegenstand und ordnen ihn in einen allgemeinen zeitgeschichtlichen Kontext ein. Sie fragen, auf welche Weise und in welcher Form das Recht zum Instrument des Wandels werden konnte. Weiterhin untersucht der Band die Dynamiken dieser Veranderungen auf Ebene der Mitgliedstaaten am Beispiel Deutschlands und zeigt auf, welche Konsequenzen dieser Wandel fur das Verhaltnis des neuen Europas zu anderen Weltteilen haben kann.
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Die materielle Präklusion wird mit ihrer Ausdehnung auf das Planfeststellungsrecht, z. T. sogar auf das Baugenehmigungsverfahren, zunehmend zum Standardinstrument des Raumverwaltungsrechts. Dies veranlaßt zu einer vertieften Untersuchung ihrer dogmatischen Grundlagen sowie verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Als dogmatisches Fundament der Präklusion arbeiten die Autoren den Gedanken kooperativer Sachverhaltsermittlung heraus. Rechtskonstruktiv wird ihre Wirkung als Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle in tatsächlicher Hinsicht definiert. Für typische Entscheidungszusammenhänge wird erörtert, welchen Inhalt die ausschlußhindernden Einwendungen haben müssen. Problematisch ist dies v. a. bei Einwendungen des enteignungsbetroffenen Eigentümers in der Planfeststellung sowie des Angrenzers im Baugenehmigungsverfahren. Verfassungsrechtlich kann die Präklusion durch das Gebot institutioneller Rücksichtnahme zwischen Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozeß und durch den Grundsatz ausgewogenen Rechtsschutzes gerechtfertigt werden. Erforderlich ist indes eine Einzeluntersuchung der verschiedenen Verfahrenszusammenhänge. Die aktuelle Frage, ob der Einwendungsausschluß auch EG-rechtlich begründete Abwehransprüche erfassen kann, bejahen die Autoren aufgrund einer strukturellen Analyse der EuGH-Entscheidung "Peterbroeck". Ebenfalls erörtert wird das Problem, ob Abwehransprüche aus materiellem Bundesrecht kraft Landesrechts (LVwVfGe, LStrGe, LBO BW) präkludiert sein können. Abschließend untersuchen die Autoren das neuartige Rechtsinstitut der Behördenpräklusion und fragen nach dessen potentiellen Anwendungsfällen.
This volume contains presentations and discussions from the Conference of the Association of German Constitutional Lawyers, which was held in Dusseldorf from 1 to 4 October 2014."
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