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· 2012
Weihnachten 1956: Zuletzt führt ihn der Weg leicht hinab; er rutscht im frisch gefallenen Schnee, fällt auf den Rücken, verliert seinen Hut. Kinder finden den Toten; die Polizei macht Fotos. Was seit dem Tod Robert Walsers am 25. Dezember 1956 geschah, ist staunenswert und fast beispiellos: Von Jahr zu Jahr wächst der Nachruhm - weltweit. Zu den ersten, die sich intensiv mit Walser befaßten, gehört Martin Jürgens. Dieses Buch versammelt elf seiner Walser-Studien aus 30 Jahren. In ihnen wird eine Haltung versucht, die begriffliche Kraftakte vermeidet, in enger Fühlung mit den Gegenständen ist und doch an Theorie, also an der Bewegung des Denkens, interessiert bleibt. Das entspricht dem Eigensinn der Texte Walsers: Sanft bewegte Leichtgewichte sind es, fern jeder Gattung. Behende führen Walsers "Helden" uns weg von kraftvollen Botschaften und hin zum Entzücken vor der flüchtigen Einzelheit. Sie wissen nicht, wo es langgeht, bauen kann man auf sie nicht; erst recht ist mit ihnen kein Staat zu machen. Das macht ihre Größe aus und unser Glück beim Lesen von Sätzen wie: "Sein Lächeln glich einer Blume, die nach dem Bedürfnis und der Kunst, zu zögern, duftete."
· 2024
"Kein Sterbenswörtchen werde ich sagen!" Das viersilbige Wort ist also ein Dementi all dessen, was wir – wem auch immer – sagen könnten. Damit hat es etwas Düsteres, es erinnert uns an unser Ende, an den Zeitpunkt, ab dem wir für immer verstummen. Wir werden sterben, todsicher. Wann es sein wird und wie, davon haben wir zumeist keine blasse Ahnung: deshalb die Fülle an Abwehrstrategien – von der routinierten Vermeidung bis zur panischen Angst. Sie alle belegen: Der Tod ist ein Thema wie kein anderes. Wir lassen dennoch, nein deswegen nicht von ihm ab, auch wenn das heißt, sich an der Grenze des Unvorstellbaren zu bewegen, denn jeder Versuch des Erkennens bleibt auf das Leben angewiesen. Der Gegenstand des Erkennens aber ist dessen Ende: Solange wir denken, ist unsere endgültige Abwesenheit für uns undenkbar. Wir glauben bis zum Ende nicht, dass wir uns einmal fehlen werden, und deshalb fehlen uns oft die Worte. Mit unserer Vergangenheit haben wir es da leichter; Kindheit und Jugend sind ein wunderbares Reservoir von literarisch fruchtbaren Erzählanlässen. Die Beiträge in diesem Buch versuchen jedoch, die Blickrichtung umzukehren – zu unserem Ende hin. Damit erinnern sie an die Tradition der Sterbebüchlein, die im späten Mittelalter beginnt und im 18. Jahrhundert endet. Dort wurde die 'Kunst des Sterbens' im Sinne der christlichen Normen gelehrt. Heute gibt es nichts Vergleichbares. Seit langem verfolgt die bürgerliche Gesellschaft das ihr kaum bewusste Ziel, "den Menschen die Möglichkeit zu verschaffen, sich dem Anblick von Sterbenden zu entziehen", so Walter Benjamin in seinem Essay Der Erzähler von 1936; das Sterben sei nach und nach "aus der Merkwelt der Lebenden" herausgedrängt worden. Die Absicht dieses Buches ist es, Sterben und Tod in die Gegenwart der lebenden Leserinnen und Leser zurückzuholen. Dabei gibt es kein Primat eines Textgenres: Der Essay erweist sich mit seinen am Begriff orientierten Mitteln als ebenso produktiv wie die Bildsprache von Prosa und Lyrik und die Unmittelbarkeit eines letzten Briefs an "Meine Lieben" vor dem Suizid. Mit Beiträgen von Lothar Baier, Steffen Brück, Claude Cueni, Hannes Demming, Patrick Eiden-Offe, Martin Jürgens, Hermann Kinder, Christa Ludwig, Petra Moser, Leon Ospald, Guido Rademacher, Maximilian Riethmüller, Jochen Schimmang, Katrin Seglitz, Wolfgang Ullrich, Erdmut Wizisla und Barbara Zoeke.
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· 2005
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· 1970
· 2005
Fast 15 Jahre nach dem Tod Ernst Rudolf Hubers unternimmt diese Monographie eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem der bedeutendsten Staats- und Verfassungsrechtler des 20. Jahrhunderts. Um auch die historischen und personlichen Umstande jener herausragenden Karriere erfassen zu konnen, beginnt die Arbeit mit einem biographischen Einstieg und gelangt dann zu einer umfangreichen Einordnung des bis 1945 geschaffenen Werkes. Hubers letztlich aussichtsloser Versuch, das deutsche Staatsrecht auch nach 1933 noch einer juristischen Ordnung zu unterwerfen, wird im Verlauf der Untersuchung immer wieder in Beziehung zu vergleichbaren Entwurfen rechtswissenschaftlicher Zeitgenossen gesetzt."
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