No image available
No image available
· 2020
· 2008
Fachbuch aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Fachhochschule Erfurt, 29 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Rechnungslegung wird mitunter als die Sprache der Wirtschaft bezeichnet. Finanzielle Informationen werden kommuniziert, dann aufgenommen und müssen schließlich verstanden werden. In Deutschland existiert bezüglich der Rechnungslegung noch eine Zwei-Klassen Gesellschaft: Auf der einen Seite börsennotierte Konzerne, deren Mutterunternehmen spätestens ab dem 1.1.2007 Konzernabschlüsse nach den IFRSs erstellen müssen. Andererseits kleine und mittlere Unternehmen, die unverbunden und regional tätig sind und auch weiterhin nach HGB und Steuerrecht bilanzieren. Daran wird sich zumindest mittelfristig nichts ändern. Das Handelsrecht bleibt die Referenznorm für das Steuer- und Gesellschaftsrecht. Die Vorschriften über die Kapitalerhaltung und Ausschüttung rekurrieren ebenso auf einen nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss, wie die steuerliche Gewinnermittlung. Ein großer Teil der Absolventen betriebswirtschaftlicher Studiengänge wird in Unternehmen tätig sein, deren Rechnungslegung - und damit auch das interne Berichtswesen - nach Handelsrecht erfolgt. Auch wenn das HGB auf lange Sicht ein "Auslaufmodell" sein mag, sprechen auch didaktische Gründe für die weitere Beschäftigung. Das HGB liegt uns bereits sprachlich nah. Die in den vergangenen Jahrzehnten erschienene Literatur erleichtert den Zugang und hilft ein tiefes Verständnis für die Grundprinzipien und Grundprobleme der Rechnungslegung zu entwickeln. Es ist wie mit Latein: Erst eine "tote" Sprache schafft Verständnis und zeigt Strukturen des "lebendigen" Worts. Da man immer durch Vergleichen lernt, dient das HGB damit auch als Ausgangspunkt und Referenzsystem, wenn es um neue Gesetze oder Standards geht. Die Ausführungen berücksichtigen den aktuellen Rechtsstand (Januar 2008). Auf den vorliegenden Referentenentwurf eines
· 2014
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, , Sprache: Deutsch, Abstract: Unter einem Konzern versteht man die wirtschaftliche Einheit mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen. Die Vorschriften zur Rechnungslegung von Konzernen finden sich im zweiten Unterabschnitt des dritten Buchs des HGB. Aus dem Inhalt: - Begriff des Konzerns - Grundsätze der Konsolidierung - Organisation der Konzernrechnungslegung
· 2014
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, , Sprache: Deutsch, Abstract: Rechnungslegung wird mitunter als die Sprache der Wirtschaft bezeichnet. Finanzielle Informationen werden kommuniziert, dann aufgenommen und müssen schließlich verstanden werden. In Deutschland existiert bezüglich der Rechnungslegung noch eine Zwei-Klassen Gesellschaft: Auf der einen Seite börsennotierte Konzerne, deren Mutterunternehmen spätestens ab dem 1.1.2007 Konzernabschlüsse nach den IFRSs erstellen müssen. Andererseits kleine und mittlere Unternehmen, die unverbunden und regional tätig sind und auch weiterhin nach HGB und Steuerrecht bilanzieren. Daran wird sich zumindest mittelfristig nichts ändern. Das Handelsrecht bleibt die Referenznorm für das Steuer- und Gesellschaftsrecht. Die Vorschriften über die Kapitalerhaltung und Ausschüttung rekurrieren ebenso auf einen nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss, wie die steuerliche Gewinnermittlung. Ein großer Teil der Absolventen betriebswirtschaftlicher Studiengänge wird in Unternehmen tätig sein, deren Rechnungslegung – und damit auch das interne Berichtswesen – nach Handelsrecht erfolgt. Aus dem Inhalt: - Normative Grundlagen der handelsrechtlichen Rechnungslegung - Gesetzliche Grundlagen - Grundlagen der Bilanzierung - Geplante Änderungen der Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
No image available
HauptbeschreibungDie weltweiten Regeln der Corporate Governance wirken sich massiv auf die interne Revision in Unternehmen aus: Reformen, höchstrichterliche Entscheidungen, neue Berufstandards oder organisatorische Innovationen - mehr denn je erfordert die Revisionsarbeit eine dauerhafte Anpassung an aktuelle Entwicklungen. Das vorliegende eBook von Carl-Christian Freidank und Volker H. Peemöller zeigt die zentralen Einsichten für die notwendige Neuausrichtung des Internal Auditings auf. Über 70 namhafte Experten vermitteln in mehr als 50 Beiträgen - die zentralen Anforderungen aus den IFRS an.
· 2014
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die unternehmerische Tätigkeit erschöpft sich nicht in der bloßen Vermögensumschichtung. Kapital wird aufgenommen und investiert, um „mehr“ daraus zu machen, also das Reinvermögen im Sinne des Eigenkapitals zu erhöhen. Gewinnerzielung bedeutet Mehrung des Reinvermögens und damit Erhöhung des Eigenkapitals. Nun sind aber nicht vermögende Unternehmen, sondern vermögende Gesellschafter bzw. Aktionäre Ziel der unternehmerischen Tätigkeit. Es kommt also nicht nur darauf an, dass sich das Reinvermögen rein betragsmäßig mehrt. Es müssen auch ausreichende liquide Mittel vorhanden sein, um die Ausschüttungen in der gewünschten Form zu realisieren, ohne die Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Unternehmens einzuschränken. Der Gewinn ermittelt sich aus der Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen und nicht von Einnahmen und Ausgaben. Es kommt also nicht nur auf die Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern auch auf die Generierung von Liquidität an. Insoweit kann man die unternehmerische Tätigkeit in die Phasen der Kapitalaufbringung, der Investition, der Strukturierung des Vermögens sowie der Realisierung von Gewinn und Liquidität unterscheiden. Unter Kapitalaufbringung versteht man die Aufnahme von Eigen- oder Fremdmitteln (Eigen- oder Fremdkapital). Im Rahmen der Investition werden diese aufgenommenen Mittel verwendet und damit Sach- oder Finanzanlagen bzw. kurzfristiges Vermögen erworben.
No image available
No image available