· 2003
English summary: With the aid of an overall concept for the fundamental rights to liberty, Wolfram Cremer counters the frequently lamented new lack of clarity in the guarantee of the right to liberty under the Basic Law (German constitution) with a framework for a system. Referring constantly to a methodical apparatus, he develops a coherent and finely structured system for guaranteeing the fundamental rights to liberty. He shows that only the defensive and the protective functions are to be recognized as functions of fundamental rights which are independent and applicable to all basic rights to liberty. German description: Wolfram Cremer setzt der vielfach beklagten eneuen Unubersichtlichkeit' der grundgesetzlichen Grundrechtsverburgungen mit Hilfe eines freiheitsgrundrechtlichen Gesamtkonzepts einen Ordnungsrahmen entgegen. Unter stetigem Rekurs auf ein eingangs naher erlautertes methodisches Instrumentarium entfaltet er ein koharentes und feinstrukturiertes freiheitsgrundrechtliches Gewahrleistungsgefuge. Er zeigt, dass nur die Abwehr- und die Schutzfunktion als eigenstandige und fur alle Freiheitsgrundrechte geltende Grundrechtsfunktionen anzuerkennen sind. Demgegenuber lassen sich originare Leistungsanspruche lediglich bereichsspezifisch nachweisen. Bei den Teilhaberechten handelt es sich um eine nicht den Freiheits-, sondern den Gleichheitsrechten zuzuordnende Kategorie. Zu verabschieden ist auch die Vorstellung, dass die normgepragten Grundrechte durch grundrechtliche Institutsgarantien abgesichert sind. Anspruche auf Organisation und Verfahren konnen zwar grundrechtlich fundiert sein, bezeichnen aber keine eigenstandige Grundrechtsfunktion, sondern lediglich bestimmte Anspruchsmodalitaten, welche ihren Ursprung in Abwehr-, Schutz- oder bereichsspezifischen originaren Leistungsrechten haben. Die Diskussion um das Verhaltnis von Grundrechten und Privatrecht leidet schliesslich unter der mangelnden Differenzierung zwischen Grundrechtsinhalt und Grundrechtsadressat. Die Grundrechte gelten auch fur Privatrechtsgesetzgeber und Zivilgerichtsbarkeit unmittelbar.
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· 2019
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· 2019
Die Neuauflage:Das von Achterberg und Püttner in den Jahren 1990/91 erstmals herausgegebene Große Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht erscheint nun in vierter Auflage wiederum dreibändig in der Reihe "C.F. Müller Lehr- und Handbuch".Das Werk erleichtert Juristen die Einarbeitung auch in weniger geläufige Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts und macht immer wieder den Zusammenhang mit der Dogmatik des Allgemeinen Verwaltungsrechts erkennbar. Es schlägt aber auch Brücken vom akademischen Verwaltungsrecht in die verzweigte Praxis und führt dem Leser den inneren Zusammenhang der Materien des Besonderen Verwaltungsrechts anschaulich vor Augen.Das Werk zeichnet sich durch eine viel stärkere Einbeziehung des europäischen und des internationalen Rechts, sowie der Betonung des Wirtschaftsverwaltungsrechts aus. Es richtet sich an Referendare und Berufsanfänger aber auch an wissenschaftlich interessierte Praktiker in Verwaltung und Anwaltschaft.Band 1, herausgegeben von Prof. Dr. Dirk Ehlers, beschäftigt sich mit dem öffentlichen Wirtschaftsrecht und gliedert sich in fünf Teile:Grundlagen des Öffentlichen WirtschaftsrechtsInternationales WirtschaftsrechtEuropäisches WirtschaftsrechtGrundlagen des nationalen Öffentlichen WirtschaftsrechtsBesondere Gebiete des Öffentlichen WirtschaftsrechtsOrdnungsrecht der WirtschaftWirtschaftsregulierungWirtschaftslenkungVer- und EntsorgungsrechtFinanzmarktrechtTechnikrechtKartellrecht.
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